Studenten privat beschäftigt – Ex-Professor verliert Beamtenstatus

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Studenten privat beschäftigt – Ex-Professor verliert Beamtenstatus. beck-aktuell, 19.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168696)
Wegen Verquickung seiner Lehrtätigkeit mit privaten Arbeiten verliert ein früherer Professor der Technischen Hochschule Ingolstadt seinen Beamtenstatus. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden und damit am 18.10.2016 einer Klage des Freistaats Bayern stattgegeben. Der Mann soll Studenten beim Bau seines privaten Hauses eingesetzt und die Benotung studentischer Arbeiten auch nach Notenschluss noch geändert haben.
Lehrveranstaltungen mit Arbeiten an Privathaus verknüpft
Die vom Landgericht Ingolstadt bereits rechtskräftig festgestellte Vorteilsnahme sei Grund genug für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, erklärte das VG. Der Professor, der bis 2009 an der Technischen Hochschule Ingolstadt tätig war, hatte wiederholt Lehrveranstaltungen mit Arbeiten an seinem Privathaus verknüpft. So hatten Studierende nach Aussage eines früheren Studenten Berechnungen zur Energie-Effizienz am Whirlpool des Professors vorgenommen und Studienarbeiten dazu verfasst.
Befangenheitsantrag des Professors erfolglos
Zu Beginn der Verhandlung hatte der Professor dem Richter Befangenheit vorgeworfen: Er fühle sich vorverurteilt, weil er selbst nicht zur Verhandlung geladen worden sei. Zudem sei sich der Richter "über die Schuldigkeit schon sicher". Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- VG München
- Urteil vom 18.10.2016
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Studenten privat beschäftigt – Ex-Professor verliert Beamtenstatus. beck-aktuell, 19.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168696)



