Kein Sondernutzungsrecht zur Verlegung von Gedenk-Stolpersteinen

Zitiervorschlag
Kein Sondernutzungsrecht zur Verlegung von Gedenk-Stolpersteinen. beck-aktuell, 31.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175436)
Die Befürworter von Stolpersteinen in München haben vor Gericht eine weitere Schlappe erlitten. Das Verwaltungsgericht München wies am 31.05.2015 die Klage dreier Männer ab, die mit den kleinen Messingtafeln in Gehwegen an ihre von den Nationalsozialisten ermordeten Vorfahren erinnern wollten.
VG München: Form des Gedenkens liegt im Ermessen der Stadt
Die Kläger hatten sich gegen ein Verbot der Stadt gewandt, die Stolpersteine zu verlegen, und pochten auf ein Sondernutzungsrecht. Das VG war aber der Überzeugung, dass privatrechtliche Regelungen wie Verträge zwischen den Klägern und der Stadt hier greifen müssten. Das VG sei darum für die ganze Sache gar nicht zuständig. Außerdem liegt es nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Thomas Eidam durchaus im Ermessen der Stadt, welche Form des Gedenkens sie zulässt.
Stadt München: Namen von Nazi-Opfern sollen nicht mit Füßen getreten werden
Der Künstler Gunter Demnig erinnert an die Opfer der NS-Zeit, indem er vor ihrem letzten selbstgewählten Wohnort Gedenktafeln aus Messing ins Trottoir einlässt. Inzwischen liegen Stolpersteine in 1.099 Orten Deutschlands und in 20 Ländern Europas. Die Stadt München hat sich offiziell gegen die Verlegung von Stolpersteinen entschieden. Begründung: Die Namen von Nazi-Opfern sollen nicht mit Füßen getreten werden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- VG München
- Urteil vom 31.05.2016
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Kein Sondernutzungsrecht zur Verlegung von Gedenk-Stolpersteinen. beck-aktuell, 31.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175436)



