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Sondernutzung

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"Friedensstatue" in Berlin-Moabit muss weg
Es bleibt dabei

"Friedensstatue" in Berlin-Moabit muss weg

Die sogenannte Friedensstatue darf nicht länger auf dem Unionplatz in Berlin-Moabit stehen. Das bestätigt das OVG Berlin-Brandenburg. Der Korea-Verband e.V. habe sich nicht ausreichend mit dem entsprechenden Beschluss des VG Berlin auseinandergesetzt.

Free-floating Roller sind eine Sondernutzung
E-Scooter

Free-floating Roller sind eine Sondernutzung

Eine Kommune wollte E-Scooter einer Anbieterin aus dem Stadtgebiet verbannen, nachdem diese keine Sondernutzungserlaubnis mehr beantragt hatte. Das OVG Magdeburg bestätigte dies, denn das freie Abstellen auf den Straßen sei nicht vom Gemeingebrauch gedeckt.

Gelbe Tonne gehört auf das Grundstück, nicht auf die Straße

Gelbe Tonne gehört auf das Grundstück, nicht auf die Straße

Gelbe Tonnen sind laut VG Hannover grundsätzlich auf privaten Flächen unterzubringen. Nur für den Zeitraum unmittelbar vor und nach deren Leerung dürfen sie – wenn nötig – auf Gehwegen abgestellt werden. Ein wichtiges Argument war das Gewicht der Tonnen.

E-Scooter-Bann in Gelsenkirchen bestätigt

E-Scooter-Bann in Gelsenkirchen bestätigt

E-Scooter-Anbieter müssen bis zum Wochenende die umstrittenen Roller aus dem Gelsenkirchener Stadtgebiet entfernen. Eilanträge der Firmen Bolt und Tier scheiterten am Montag vor dem Verwaltungsgericht.

Carsharing im Land Berlin vorerst keine Sondernutzung

Carsharing im Land Berlin vorerst keine Sondernutzung

Stationsungebundenes Carsharing stellt keine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, sondern unterfällt dem straßenrechtlichen Gemeingebrauch. Durch das Abstellen von Fahrzeugen finde eine bestimmungsgemäße Nutzung der öffentlichen Straßen statt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin mit Eilbeschluss vom 01.08.2022 und beanstandete eine für Anfang September vorgesehene Änderung des Berliner Straßengesetzes.

Zu früh angebrachte Wahlplakate müssen nicht entfernt werden

Zu früh angebrachte Wahlplakate müssen nicht entfernt werden

Die Ortsverbände der SPD und der FDP in Quickborn müssen ihre zu früh aufgehängten Wahlplakate für die bevorstehenden Landtags- und Bürgermeisterwahlen nicht wieder abnehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig in zwei Eilverfahren entschieden. Es stellte maßgeblich darauf ab, dass die anfänglich rechtswidrige Anbringung der Plakate zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung rechtmäßig gewesen sei, und verwies die Stadt auf Bußgeldverfahren.

Münster muss erneut über E-Scooter-Verbot entscheiden

Münster muss erneut über E-Scooter-Verbot entscheiden

Der Streit um ein mögliches E-Scooter-Verbot in Münster geht weiter. Das Verwaltungsgericht Münster hat am Mittwoch der Stadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen, den Geschäftsbetrieb mit E-Tretrollern im "free-floating-System" im Stadtgebiet zu untersagen und entsprechende Beseitigungsverfügungen zu erlassen, neu zu entscheiden.

Störungsabwehrkompetenz in verwalterloser Zweier-WEG

Störungsabwehrkompetenz in verwalterloser Zweier-WEG

Ein Wohnungseigentümer kann sich auch nach der WEG-Reform 2020 weiterhin selbst gegen Störungen seines Sondernutzungsrechts wehren. Laut Bundesgerichtshof besteht zudem für Verfahren, die bereits vor dem 01.12.2020 anhängig waren, die Prozessführungsbefugnis des einzelnen Mitglieds für Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums fort, solange die Gemeinschaft keinen entgegenstehenden Willen bekundet. Dies gelte auch für eine verwalterlose Zweiergemeinschaft.

Reduzierte Sondernutzungsgebühren für verkehrsberuhigte Bereiche

Reduzierte Sondernutzungsgebühren für verkehrsberuhigte Bereiche

Gebühren für die Sondernutzung verkehrsberuhigter Bereiche sind niedriger als diejenigen für die Inanspruchnahme anderer Straßen. Dies führte im konkreten Fall für die Nutzung des südlichen Bahnhofsvorplatzes des Berliner Hauptbahnhofs (Washingtonplatz) als Baustelleneinrichtungsfläche fast zu einer Halbierung der festgesetzten Gebühren, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat.

Land Berlin hat Sondernutzungsgebühren zu spät von Vattenfall verlangt

Land Berlin hat Sondernutzungsgebühren zu spät von Vattenfall verlangt

Das Land Berlin verliert gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen Vattenfall Sondernutzungsgebühren in Höhe von gut 286.000 Euro für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes, weil es die Gebühren zu spät geltend gemacht hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Ansprüche seien bereits verjährt gewesen.