Vorbestrafter Rechtsextremist darf kein Volljurist werden

Zitiervorschlag
Vorbestrafter Rechtsextremist darf kein Volljurist werden. beck-aktuell, 22.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180391)
Einem vorbestraften Mitglied der Neonazi-Partei "Die Rechte" bleibt in Nordrhein-Westfalen der Weg zum zweiten juristischen Staatsexamen versperrt. Das Verwaltungsgericht Minden gab am 22.02.2016 dem Land Recht, das dem mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung verurteilten Mann die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst verweigert hatte (Az.: 4 K 1153/15 – II).
Charakterliche Eignung für Richteramt verneint
Der Mann sei unwürdig und charakterlich nicht geeignet, in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittle, begründeten die Richter ihr Urteil, wie ein Sprecher berichtete. Ohne das Rechtsreferendariat kann man weder Richter werden, noch wird man für den Anwaltsberuf zugelassen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- VG Minden
- Keine Angabe vom 22.02.2016
- 4 K 1153/15 – II
Zitiervorschlag
Vorbestrafter Rechtsextremist darf kein Volljurist werden. beck-aktuell, 22.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180391)



