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VG Köln

Grünes Licht für Flüchtlingsunterkunft in Köln-Rondorf

Schüler entlasten Jugendrichter

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag mehrerer Anwohner am Merlinweg in Köln-Rondorf gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft abgelehnt. Der Bau der Unterkunft für rund 150 Flüchtlingen verstoße nicht gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme, entschied das Gericht (Beschluss vom 09.09.2015, Az.: 2 L 2072/15).

VG tritt Befürchtungen der Anwohner wegen unzumutbaren Lärms entgegen

Die Antragsteller hatten geltend gemacht, beim Bau der Unterkunft für circa 150 Flüchtlinge sei mit erheblichen Lärmimmissionen zu rechnen, die ihnen im reinen Wohngebiet nicht zumutbar seien. Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Es hat zur Begründung ausgeführt, die geplante Flüchtlingsunterkunft liege nicht im reinen Wohngebiet. Die Antragsteller hätten keinen Anspruch darauf, dass auch die an das reine Wohngebiet angrenzende Fläche nicht mit einer Flüchtlingsunterkunft bebaut werde, so das Gericht weiter. Denn der Anspruch auf Gebietserhaltung beziehe sich nur auf das Wohngebiet selbst. Ferner könne nicht festgestellt werden, dass die geplante Unterkunft für die Grundstücke der Antragsteller unzumutbare Lärmimmissionen mit sich bringen werde.