VG Köln bestätigt Entscheidung der Bundesnetzagentur zu Vergabe von 5G-Frequenzen durch Versteigerung

Zitiervorschlag
VG Köln bestätigt Entscheidung der Bundesnetzagentur zu Vergabe von 5G-Frequenzen durch Versteigerung. beck-aktuell, 21.02.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/128146)
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G im Wege eines Versteigerungsverfahrens zu vergeben, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln auf eine im Juni 2018 von der Telefonica Germany GmbH & Co OHG erhobene Klage entschieden (Az.: 9 K 4396/18).
Grundentscheidung zu Versteigerungsverfahren betroffen
Das Verfahren betraf die Grundentscheidung vom 14.05.2018 zugunsten eines Versteigerungsverfahrens, nicht hingegen die Festlegung der Vergabe- und Auktionsregeln vom 26.11.2018. Gegen diese Regeln haben neun Mobilfunkunternehmen im Dezember 2018 beim Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben und Telefonica und Vodafone im Februar 2019 Eilanträge gestellt. Am 21.02.2019 hatte schließlich auch die Telekom einen Eilantrag abgegeben.
Einbeziehung noch genutzter Frequenzen moniert
In dem nunmehr entschiedenen Klageverfahren hatte die Klägerin moniert, die Bundesnetzagentur habe insbesondere Frequenzen in das Versteigerungsverfahren einbezogen, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien. Diese stünden daher gegenwärtig gar nicht zur Verfügung. Zudem habe die Bundesnetzagentur einen Teil der für die 5G-Technologie möglichen Frequenzen nicht in das Versteigerungsverfahren einbezogen, da diese für lokale und regionale Nutzungen vorgesehen seien. Auch das sei rechtswidrig.
VG Köln: Frequenzen müssen nicht bereits bei Anordnung verfügbar sein
Dem ist das VG Köln nicht gefolgt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass es bei der Anordnung eines Vergabeverfahrens nicht darauf ankomme, ob Frequenzen bereits im Zeitpunkt der Anordnung verfügbar sind. Hinsichtlich des Umfangs der in einem Vergabeverfahren bereitzustellenden Frequenzen habe die Bundesnetzagentur einen Beurteilungsspielraum, dessen Grenzen sie im vorliegenden Fall nicht überschritten habe.
Revision möglich
Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Köln
- Entscheidung
- 9 K 4396/18
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VG Köln bestätigt Entscheidung der Bundesnetzagentur zu Vergabe von 5G-Frequenzen durch Versteigerung. beck-aktuell, 21.02.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/128146)


