Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
VG Köln

AfD unterliegt in Streit um Besetzung der Ausschüsse beim Landschaftsverband Rheinland

Schüler entlasten Jugendrichter

Die AfD-Gruppe in der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) bleibt im Verfahren um die Besetzung der Ausschüsse beim LVR erfolglos. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 17.02.2016 klargestellt. Die AfD ist in der Landschaftsversammlung mit drei Mitgliedern vertreten. Sie hat jedoch bei den Wahlen zu 15 Ausschüssen am 29.09 und 21.11.2014 keinen Sitz erlangt und hält dies für rechtswidrig (Az.: 4 K 774/15).

Wahlverhalten als Ausfluss des freien Mandats

Nach Auffassung der AfD muss sich die Zusammensetzung der Landschaftsversammlung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum in den Ausschüssen widerspiegeln. Dem ist das Gericht nicht gefolgt und hat die Klage insgesamt abgewiesen. Das Verfahren sei so ausgestaltet gewesen, dass die Klägerin stets die Chance gehabt hätte, mit einem Sitz in den Ausschüssen vertreten zu sein, betonte das Gericht. Dass sich diese Chance nicht verwirklicht habe, beruhe allein auf dem konkreten Wahlverhalten einzelner Mitglieder der Landschaftsversammlung. Dies sei Ausfluss des freien Mandats und im konkreten Fall auch nicht zu beanstanden.

Mehr zum Thema