Kein Anspruch auf Übernahme von Grunderwerbskosten nach Dienstunfall

Zitiervorschlag
Kein Anspruch auf Übernahme von Grunderwerbskosten nach Dienstunfall. beck-aktuell, 25.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188886)
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines ehemaligen Polizeibeamten, der nach einem Dienstunfall zu 100% behindert ist, auf Übernahme der Kosten für den Ankauf eines Baugrundstücks zur Errichtung eines barrierefreien Neubaus abgewiesen. Es handele sich dabei um eine vermögensbildendende Leistung, auf die im Rahmen der Unfallfürsorge kein Anspruch bestehe (Gerichtsbescheid vom 19.08.2015, Az.: 5 K 313/15.KO).
Anspruch auf Grunderwerbskosten als Unfallfürsorgeleistung?
Der Kläger wurde im Dienst durch mehrere Schüsse schwer verletzt. Das Ereignis wurde als Dienstunfall anerkannt. Der Grad der beim Kläger vorliegenden Behinderung beträgt 100 %. Da die von ihm angemietete Wohnung nicht barrierefrei ist, beantragte der kläger beim beklagten Land die Übernahme der Kosten für den Ankauf eines Baugrundstücks zur Errichtung eines barrierefreien Neubaus. Die Grunderwerbskosten müssten ihm aus Mitteln der Unfallfürsorge erstattet werden. Er sei dringend auf den barrierefreien Wohnraum angewiesen. Dies lehnte das Land ab, weil sich die Erstattungsfähigkeit auf die dienstunfallbedingten Mehrkosten beschränke. Der Erwerb eines Grundstücks werde davon nicht erfasst. Dagegen erhob der Kläger beim VG Klage.
VG: Nur typische Mehraufwendungen auszugleichen
Das VG hat die Klage abgewiesen. Der aus den einschlägigen Bestimmungen folgende Leistungsumfang für den dienstunfallverletzten Beamten sei nicht grenzenlos. Zwar verfolge die Unfallfürsorge des Dienstherrn das Ziel, einen Dienstunfallschaden entweder zu beheben oder durch Geldausgleich zu kompensieren. Auszugleichen seien allerdings nur die typischen, durch die unfallbedingte Behinderung verursachten Mehraufwendungen.
Unfallfürsorge erfasst keine vermögensbildenden Leistungen
Laut VG verlangt der Kläger mit der Kostenübernahme für den Grundstückskauf aber einen Beitrag des Dienstherrn zur Vermögensbildung. Dies sei aber nicht Sache der auf einen Unfallausgleich gerichteten Unfallfürsorge. Zu berücksichtigen sei auch, dass dem Kläger andere Möglichkeiten offen stünden, wie zum Beispiel die Anmietung einer barrierefreien Wohnung oder ein Rückgriff auf den vom Mietgesetzgeber grundsätzlich verbürgten Anspruch auf Barrierefreiheit (§ 554 a BGB).
- Redaktion beck-aktuell
- VG Koblenz
- Keine Angabe vom 19.08.2015
- 5 K 313/15.
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Kein Anspruch auf Übernahme von Grunderwerbskosten nach Dienstunfall. beck-aktuell, 25.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188886)



