Freie Bahn für Winnetou und Co.

Zitiervorschlag
Freie Bahn für Winnetou und Co.. beck-aktuell, 17.06.2026 (abgerufen am: 17.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200131)
Die Karl‑May‑Festspiele in Mörschied können stattfinden – trotz Klage einer Anwohnerin. Vor dem VG Koblenz einigten sich die Beteiligten auf weniger Lärm und den Verzicht auf Feuerwerk.
Die Karl‑May‑Festspiele in Mörschied können wie geplant gestartet werden. In einem Eilverfahren hat das VG Koblenz eine gütliche Einigung zwischen Veranstalter, Gemeinde und einer klagenden Anwohnerin erzielt.
Karl May war ein deutscher Schriftsteller, der vor allem für sein Buch "Winnetou" bekannt ist. May hatte keine biografische oder familiäre Verbindung zu Mörschied; er wurde 1842 in Ernstthal (Sachsen) geboren und lebte später in Radebeul. Der Hunsrückort Mörschied wurde vielmehr erst im 20. Jahrhundert durch eine lokale Initiative als Freilichtbühne für Karl‑May‑Festspiele etabliert und so nachträglich mit seinen Winnetou‑Stoffen verknüpft.
Ausgangspunkt des Streits war eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Verbandsgemeinde. Diese erlaubte es dem Veranstalter, während der Aufführungen im Juni und Juli 2026 die üblichen Lärmgrenzen und Ruhezeiten zu überschreiten. Dagegen hatte sich eine Nachbarin mit Drittwiderspruch und Eilantrag gewandt.
Kompromiss zwischen Kultur und Nachbarschutz
Im gerichtlichen Erörterungstermin gelang es der Kammer, die widerstreitenden Interessen auszugleichen. Einerseits betonte das Gericht die besondere kulturelle Bedeutung der Festspiele für die Region. Andererseits wies es darauf hin, dass Anwohnerinnen und Anwohner grundsätzlich Anspruch auf die Einhaltung lärmschutzrechtlicher Vorgaben hätten. Im Ergebnis einigten sich die Beteiligten darauf, die ursprünglich erlaubten Lärmwerte zu reduzieren. Zudem verzichtet der Veranstalter auf den Einsatz von F2‑Feuerwerk.
Darüber hinaus sagte die Verbandsgemeinde zu, im laufenden Widerspruchsverfahren die Einholung eines Gutachtens zu prüfen. Dieses soll die tatsächliche Lärmbelastung am Wohnhaus der Antragstellerin über den gesamten Veranstaltungsabend hinweg erfassen. Mit der Einigung können die Festspiele nun beginnen, während zugleich eine weitergehende Klärung der Lärmsituation im Hauptsacheverfahren vorbereitet wird.
- Redaktion beck-aktuell, js
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Freie Bahn für Winnetou und Co.. beck-aktuell, 17.06.2026 (abgerufen am: 17.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200131)



