Betreiber privater Wasserversorgungsanlagen müssen Trinkwasser auf Pflanzenschutzmittel untersuchen

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Betreiber privater Wasserversorgungsanlagen müssen Trinkwasser auf Pflanzenschutzmittel untersuchen. beck-aktuell, 08.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186811)
Der Betreiber einer privaten Wasserversorgungsanlage ist zur Untersuchung des Trinkwassers auf Pflanzenschutzmittel verpflichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 09.09.2015 entschieden und die Klage eines Brunnenbetreibers abgewiesen (Az.: 2 K 1236/14.KO).
Brunnenbetreiber soll Trinkwasser auf Pestizid-Rückstände untersuchen lassen
Der Kläger besitzt die Erlaubnis zum Betrieb einer privaten Wasserversorgungsanlage. Das Brunnenwasser wird von mehreren Personen und für den landwirtschaftlichen Betrieb des Klägers genutzt. 2014 forderte der beklagte Landkreis den Kläger auf, das Trinkwasser aus dem Brunnen insbesondere darauf untersuchen zu lassen, ob Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukt-Wirkstoffe (PSM) nachweisbar sind. Eine aussagekräftige aktuelle Untersuchung auf diese Parameter sei nicht vorhanden.
Kläger rügt angeordnete Untersuchung als unnötig und unverhältnismäßig teuer
Nach erfolglosem Widerspruch erhob der Kläger Klage. Er meinte, die Untersuchung des Trinkwassers auf PSM-Rückstände sei unnötig, weil Pestizide im Bereich des beklagten Landkreises nicht in dem von der Behörde angenommenen Umfang eingesetzt worden seien. Die bisherigen Untersuchungen des Wassers seien ohne Beanstandungen gewesen. Deshalb hätte der Beklagte die Notwendigkeit der Untersuchung auf die PSM-Parameter näher begründen müssen. Die verlangte Untersuchung sei unverhältnismäßig teuer. Sie stelle eine Mehrbelastung des Klägers gegenüber den Beziehern von Leitungswasser dar.
VG: Kläger zu Untersuchung verpflichtet
Das VG hat die Klage abgewiesen. In den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen seien die Untersuchungen angegeben, zu denen die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen verpflichtet seien und deren Kosten sie tragen müssen. Danach gehörten zu den Untersuchungsparametern auch die PSM-Wirkstoffe. Das Vorhandensein entsprechender Wirkstoffe habe aufgrund allgemeiner Untersuchungen für das Umfeld des Brunnens nicht sicher ausgeschlossen werden können. Es habe daher kein Spielraum bestanden, um ausnahmsweise von der geforderten Untersuchung abzusehen.
Untersuchungskosten angesichts gesparter fiktiver Wasserkosten nicht übermäßig
Laut VG sind die Kosten für die Untersuchung auch nicht übermäßig. Denn ihnen stünden vom Kläger gesparte fiktive Wasserkosten in nahezu vierfacher Höhe pro Jahr gegenüber. Diese Kosten würden dem Kläger entstehen, wenn er an das öffentliche Wasserversorgungsnetz angeschlossen wäre und die von ihm entnommene Wassermenge zum regulären Preis bezöge.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Koblenz
- Urteil vom 09.09.2015
- 2 K 1236/14.KO
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Betreiber privater Wasserversorgungsanlagen müssen Trinkwasser auf Pflanzenschutzmittel untersuchen. beck-aktuell, 08.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186811)



