Diezer Wasserhochbehälter aus dem 19. Jahrhundert ist Denkmal

Zitiervorschlag
Diezer Wasserhochbehälter aus dem 19. Jahrhundert ist Denkmal. beck-aktuell, 20.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189026)
Der Diezer Wasserhochbehälter aus dem 19. Jahrhundert stellt ein Denkmal dar. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 11.08.2015 entschieden und die Feststellung der Denkmaleigenschaft durch den Rhein-Lahn-Kreis bestätigt. Der Wasserhochbehälter sei ein besonderes Zeugnis der modernen öffentlichen Wasserversorgung im 19. Jahrhundert und stelle ein kennzeichnendes Merkmal der Stadt Diez dar (Az.: 1 K 193/15.KO).
Stadt focht Feststellung der Denkmaleigenschaft von Wasserhochbehälter an
Der Stadt Diez gehört das Grundstück, auf dem der um 1890 errichtete und bis in die 1970er Jahre genutzte Wasserhochbehälter steht. Auf Antrag der Denkmalfachbehörde verfügte der Rhein-Lahn-Kreis im Februar 2013 die "förmliche Unterschutzstellung des Kulturdenkmals Wasserhochbehälter". Dagegen erhob die Stadt Widerspruch. Im Juni 2014 teilte der Landkreis der Kommune mit, er deute die Unterschutzstellung in eine förmliche Feststellung der Denkmaleigenschaft des Wasserhochbehälters um. Der Widerspruch blieb ohne Erfolg. Damit war die Stadt nicht einverstanden und beantragte beim VG Koblenz Rechtsschutz.
VG: Wasserhochbehälter besonderes Zeugnis für moderne öffentliche Wasserversorgung im 19. Jahrhundert und für Diez kennzeichnend
Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Feststellung der Denkmaleigenschaft durch den Rhein-Lahn-Kreis verletze die Stadt Diez nicht in ihren Rechten, so das VG. Der Wasserhochbehälter habe einen besonderen Zeugniswert für das technische Wirken auf dem Gebiet der modernen öffentlichen Wasserversorgung im 19. Jahrhundert und stelle ein kennzeichnendes Merkmal der Stadt Diez dar, an dessen Erhaltung und Pflege aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse bestehe.
Zeugnis für Stolz auf technische Neuerung und Fortschritt
Dies ergebe sich aus den nachvollziehbaren Erwägungen der Denkmalfachbehörde. Danach handele es sich bei dem Wasserhochbehälter um ein gegen Ende des 19. Jahrhunderts errichtetes Gebäude, das im zeitlichen Kontext der Verlegung einer öffentlichen Wasserleitung für die Stadt Diez stehe und als einziges sichtbares Bauwerk die damals neue Technik der Wasserversorgung repräsentiere. Die Fassade des Zweckbaus, der seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt werde und nunmehr Zeugnis ablege über eine vergangene Epoche der Wasserversorgung, bringe mit einfachen architektonischen Mitteln, zugleich aber künstlerisch, durch Anleihen an den Rundbogenstil sowie den Einsatz von Zinnen den Stolz auf technische Neuerung und Fortschritt zum Ausdruck.
Keine andere Bewertung aufgrund finanzieller Nachteile
Etwaige finanzielle Nachteile für die Stadt seien für die Entscheidung ohne Bedeutung. Dies ergebe sich aus der Systematik der denkmalrechtlichen Vorschriften, wonach die Frage der Denkmaleigenschaft eines Bauwerks isoliert von der Zumutbarkeit der Instand- und Sanierungskosten eines Denkmals zu beurteilen sei.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Koblenz
- Urteil vom 11.08.2015
- 1 K 193/15.KO
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Diezer Wasserhochbehälter aus dem 19. Jahrhundert ist Denkmal. beck-aktuell, 20.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189026)



