Algerier durfte trotz langjährigen Aufenthalts in Deutschland ausgewiesen werden

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Algerier durfte trotz langjährigen Aufenthalts in Deutschland ausgewiesen werden. beck-aktuell, 06.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169381)
Ein mit vier Jahren nach Deutschland gekommener und seit 26 Jahren hier lebender Algerier ist mit einer Klage gegen seine Ausweisung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Koblenz erachtete die Ausweisung mit Blick auf die strafrechtliche Verurteilung des Mannes zu sechs Jahren Haft und dessen vorangegangene erhebliche Drogendeliktshistorie für rechtmäßig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache hat es allerdings die Berufung gegen sein Urteil vom 19.09.2016 (Az.: 3 K 143/16.KO) zugelassen.
Algerier nach Verurteilung zu sechs Jahren Haft ausgewiesen
Der 1986 geborene Algerier, derzeit inhaftiert, kam im Alter von vier Jahren nach Deutschland und beantragte erfolglos Asyl. Aufgrund einer Bleiberechtsregelung der Innenminister der Länder erhielt er im August 1997 eine – zuletzt bis zum 06.08.2014 befristete – Aufenthaltserlaubnis. Bereits als Jugendlicher nahm er regelmäßig Cannabis, später auch Kokain und Ecstasy zu sich und trat seit 2001 verschiedentlich strafrechtlich in Erscheinung. Im April 2013 wurde er vom Landgericht Koblenz wegen Raubes und Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Landkreis Mayen-Koblenz wies ihn daraufhin aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus und setzte die Frist für das Verbot seiner Wiedereinreise nach Deutschland auf zehn Jahre ab dem Tag der Ausreise fest. Dagegen erhob der Algerier nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage vor dem VG.
VG: Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren begründet besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse
Die Klage hatte zum weit überwiegenden Teil keinen Erfolg. Das VG erachtete die Ausweisung für rechtmäßig. Rechtsgrundlage seien die seit dem 01.01.2016 geltenden Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes. Unter Beachtung dieser Regelungen bestehe beim Kläger ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse, da er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sei.
Abschreckung anderer Ausländer in Bezug auf Drogendelikte rechtfertigt Ausweisung
Dem stünden auch unter Berücksichtigung der europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechte keine Bleibeinteressen von gleichem Gewicht gegenüber. Dabei verkenne das Gericht nicht, dass der Kläger bereits seit 1990 in Deutschland lebe und seine Mutter und Geschwister hier zum Aufenthalt berechtigt seien. Trotz des langen Aufenthalts spreche gegen eine gelungene Integration in Deutschland, dass er seit 2001 viele Jahre lang in erheblichem Maße straffällig geworden sei. Insbesondere habe er Straftaten aus dem Bereich der Drogenkriminalität zu verantworten, sodass vorliegend bereits die Abschreckung anderer Ausländer von der Begehung solcher Straftaten die Ausweisung rechtfertige.Festgesetzte Sperre der Wiedereinreise jedoch fehlerhaft
Die festgesetzte Sperre der Wiedereinreise in das Bundesgebiet auf zehn Jahre sei allerdings fehlerhaft, so das VG. Der Landkreis habe insoweit seiner Entscheidung Vorschriften zugrunde gelegt, die nach einer Novellierung außer Kraft getreten seien. Da die neuen Bestimmungen der Verwaltung nunmehr insoweit Ermessen einräumten, müsse der Landkreis nochmals über die Frist des Wiedereinreiseverbots befinden.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Koblenz
- Urteil vom 19.09.2016
- 3 K 143/16.KO
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Algerier durfte trotz langjährigen Aufenthalts in Deutschland ausgewiesen werden. beck-aktuell, 06.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169381)



