Auto-Poser verliert Führerschein

Zitiervorschlag
Auto-Poser verliert Führerschein. beck-aktuell, 19.10.2026 (abgerufen am: 19.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208041)
Aufheulender Motor, dröhnende Bässe, Vollgas auf kurzer Strecke: Ein 23-Jähriger machte die Koblenzer Innenstadt zur Bühne. Die angeordnete MPU verweigerte er – für das VG Koblenz Grund genug, ihm die Fahreignung abzusprechen.
Der Vorhang fällt für einen Koblenzer Auto-Poser. Das VG hat seinen Eilantrag gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis abgelehnt (Beschluss vom 07.10.2026 – 4 L 948/26.KO). Dem 23-Jährigen fehle die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, befanden die Richter.
Der junge Mann war mehrfach aufgefallen, weil er mit gemieteten Autos durch die Koblenzer Innenstadt fuhr und dabei auf kurzen Strecken so stark beschleunigte, dass erheblicher Lärm entstand. Dazu spielte er überlaut Musik ab und beging einen Geschwindigkeitsverstoß innerorts. Bei Polizeikontrollen zeigte er sich jedes Mal uneinsichtig.
Verweigerte MPU besiegelt den Führerscheinentzug
Im Januar 2026 ordnete die Fahrerlaubnisbehörde wegen der wiederholten Verstöße eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Als das Gutachten ausblieb, entzog sie dem Mann im Mai 2026 die Fahrerlaubnis. Er legte Widerspruch ein und beantragte einstweiligen Rechtsschutz – vergeblich.
Die Verwaltungsrichter und -richterinnen stützten die Entziehung. Aus der Nichtvorlage des Gutachtens dürfe auf die Nichteignung geschlossen werden. Zwar genieße das Fahreignungs-Bewertungssystem grundsätzlich Vorrang. Die Behörde sei aber befugt gewesen, eine MPU anzuordnen – eine frühzeitige Klärung der Fahreignung sei geboten gewesen.
"Übersteigerter Geltungsdrang"
Bei der Urteilsbegründung fand das Gericht klare Worte: Der 23-Jährige ordne seinem Bedürfnis nach Aufmerksamkeit die Regeln des Straßenverkehrs und die Belange anderer Verkehrsteilnehmer unter. Sein Verhalten offenbare die Neigung, den eigenen übersteigerten Geltungsdrang über geltendes Recht zu stellen. Das durch Auto-Posing erkennbare charakterliche Defizit rechtfertige eine sofortige Aufklärung per MPU.
Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zum OVG Rheinland-Pfalz offen.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- VG Koblenz
- Beschluss vom 07.10.2026
- 4 L 948/26.KO
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Auto-Poser verliert Führerschein. beck-aktuell, 19.10.2026 (abgerufen am: 19.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208041)



