VG Düsseldorf verbietet Schalldämpfer zur Jagd

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VG Düsseldorf verbietet Schalldämpfer zur Jagd. beck-aktuell, 11.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176371)
Teile der Jägerschaft möchten künftig leiser töten. Weniger aus Rücksicht auf die Umwelt als auf ihr eigenes Gehör. Am 10.05.2016 hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht dem Vormarsch der Schalldämpfer für Berufsjäger einen weiteren Dämpfer verpasst. Zwar sei das Anliegen der Jäger zu begrüßen. Es gebe aber andere Mittel wie elektronische In-Ohr-Hörschutzgeräte, entschied das Gericht (Az.: 22 K 4721/14 und 22 K 5426/15).
Berufsjäger mit Hörschaden wollen Schalldämpfer erstreiten
Während Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg die lärmschluckenden Flintenaufsätze bereits gutheißen, sind sie in anderen Bundesländern ausdrücklich verboten. So auch in Nordrhein-Westfalen, wo die Jägerschaft meist auf Ablehnung stößt, wenn sie bei den Polizeibehörden entsprechende Anträge stellt. Hier wollten im jetzt veröffentlichten Fall zwei Berufsjäger mit attestiertem Hörschaden ein Recht auf Schallschutz an ihrem Arbeitsplatz in Wald und Flur erstreiten. Sie verklagten das Land Nordrhein-Westfalen. Was bei der Kaninchenjagd auf Friedhöfen zulässig sei, dürfe ihnen nicht verwehrt werden, so ihr Argument.
VG Düsseldorf verweist auf andere Mittel
Doch das Gericht wies die Klagen zurück. Zwar sei das Anliegen der Jäger zu begrüßen. Es gebe aber andere Mittel – wie elektronische In-Ohr-Hörschutzgeräte. Der laute Knall für Wildtiere und Jagdhunde sei hinzunehmen, so das VG Düsseldorf. Das VG Minden hatte in einem ähnlichen Fall genau umgekehrt entschieden und dem klagenden Jäger Recht gegeben (BeckRS 2015, 52071).
Behörden argumentieren mit "Warnfunktion des Schussknalls“
Die Kreisbehörden argumentieren, die "Warnfunktion des Schussknalls“ gehe verloren, wenn künftig leiser geknallt würde. Ein Argument, dass die Jäger als "Unsinn“ zurückweisen. "Sie hören auch mit Schalldämpfer einen Knall, nur eben nicht mit 160 Dezibel, sondern mit 130“, sagt Jäger Rainer Wiese (38), einer der beiden Kläger. Das leise Ploppen aus James-Bond-Pistolen sei nicht die Realität.
Expertisen widerlegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
Die Schalldämpfer könnten in kriminelle Hände gelangen und die öffentliche Sicherheit gefährden, so ein weiteres Argument der Behörden. Inzwischen liegen aber Expertisen von Landes- und Bundeskriminalamt vor, wonach die "Delikt-Relevanz" von Schalldämpfern im kriminellen Alltag "sehr gering" ist. Nun muss Nordrhein-Westfalens Jägerschaft auf das Oberverwaltungsgericht in Münster hoffen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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VG Düsseldorf verbietet Schalldämpfer zur Jagd. beck-aktuell, 11.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176371)



