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VG Düsseldorf

Störung des Wetterradars verhindert geplante Windenergieanlage in Wülfrath

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Eine in Wülfrath geplante Windenergieanlag ist unzulässig, weil ihr Betrieb ein in der Nähe befindliches Wetterradar stören würde. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und wies die Klage eines Windenergieunternehmens ab, das eine Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage in Wülfrath-Flandersbach begehrt hatte (Urteil vom 07.09.2015, Az.: 10 K 5017/13).

“Clutter“ würden Deutschen Wetterdienst stören

Zur Begründung hieß es, die Anlage würde das etwa 11 Kilometer entfernte Wetterradar des Deutschen Wetterdienstes in Essen stören, da der Rotor der Windenergieanlage Störechos (sog. Clutter) erzeugen würde, die zumindest in der unmittelbaren Umgebung der Anlage die Radarmessungen beeinträchtigen würden.

Zuverlässige Wettervorhersage und rechtzeitige Unwetterwarnungen beeinträchtigt

Der beigeladene Deutsche Wetterdienst könne laut Verwaltungsgericht auch nicht darauf verwiesen werden, diesen Beeinträchtigungen durch eine Änderung der Datenverarbeitung (Auslassung der gestörten Pixel bzw. Interpolation) zu begegnen. Denn wegen der dann entstehenden "weißen Flecken" könnte er dann jedenfalls kleinräumige Wettererscheinungen (z. B. Hagelschlag) nicht mehr zuverlässig erkennen und rechtzeitig davor warnen.