Grundsteuerhebesätze in Duisburg rechtmäßig

Zitiervorschlag
Grundsteuerhebesätze in Duisburg rechtmäßig. beck-aktuell, 13.05.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176176)
Die Stadt Duisburg hat die Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2015 rechtmäßig erhöht. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 09.05.2016 entschieden und damit die Klagen von drei Duisburger Bürgern gegen die Erhöhung der Grundsteuer ab dem Jahr 2015 abgewiesen (Az.: 5 K 630/15, 5 K 802/15 und 5 K 804/15).
Kläger: Ratsmitglieder nur unzureichend informiert
Der Rat der Stadt Duisburg hatte im November 2014 die Anhebung der für die jeweilige Grundsteuerhöhe maßgeblichen Grundsteuerhebesätze von 695% auf 855% ab dem Jahr 2015 beschlossen. Dementsprechend hat die Verwaltung der Stadt ab diesem Jahr eine höhere Grundsteuer von den betroffenen Grundstückseigentümern verlangt. Die Kläger machen geltend, dass die Ratsmitglieder nur unzureichend informiert worden seien und damit über keine ausreichende Entscheidungsgrundlage verfügt hätten. Der Stadt habe es auch am notwendigen Sparwillen gefehlt. So sei ein von der Stadtverwaltung vorgelegtes Maßnahmenpaket mit 108 Sparmaßnahmen verworfen und anstelle dessen die Grundsteuererhöhung beschlossen worden. Diese sei nunmehr in Duisburg besonders hoch und damit einhergehend die Duisburger Bürger besonderen finanziellen Belastungen ausgesetzt.
Besondere Höhe des Hebesatzes nicht zu beanstanden
Das Gericht ist in der Begründung seiner Urteile der bisherigen, auch in anderen Bundesländern vorherrschenden Rechtsprechung gefolgt. Danach besitzt der Rat bei Grundsteuererhöhungen einen weiten Ermessensspielraum. Steuersätze müssten sich hinsichtlich ihrer Höhe nicht daran messen lassen, wie die kommunale Willensbildung abgelaufen ist. Weder das Gericht noch der Bürger seien befugt, ihre eigenen Bewertungen an die Stelle der Stadt als Satzungsgeber zu setzen. Auch die besondere Höhe des Hebesatzes von 855% sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu beanstanden.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Düsseldorf
- Urteil vom 09.05.2016
- 5 K 630/15; 5 K 802/15; 5 K 804/15
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Grundsteuerhebesätze in Duisburg rechtmäßig. beck-aktuell, 13.05.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176176)



