Krefeld benachteiligt tatsächliche Wohnnutzung

Zitiervorschlag
Krefeld benachteiligt tatsächliche Wohnnutzung. beck-aktuell, 24.08.2026 (abgerufen am: 24.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204451)
Glück gehabt: Weil die unterschiedlichen Hebesätze, die in Krefeld für Wohn- und Nichtwohngrundstücke gelten, gleichheitswidrig sind, muss eine Grundstückseigentümerin eine Grundsteuerforderung von knapp 3.000 Euro nicht begleichen.
Die Stadt Krefeld hat eine Immobilieneigentümerin im Jahr 2025 zu Unrecht zu Grundsteuern von knapp 3.000 Euro herangezogen. Das VG Düsseldorf hob den entsprechenden Grundsteuerbescheid auf, weil die von der Stadt festgelegten unterschiedlichen Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen (Urteil vom 24.08.2026 – 5 K 3134/25).
Zwar bestätigte das Gericht seine bisherige Auffassung, dass Kommunen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen dürfen – etwa, um Wohnnebenkosten zu stabilisieren. Die konkrete Ausgestaltung in Krefeld mit einem Hebesatz von 506% für Wohngrundstücke und 995% für Nichtwohngrundstücke hält das VG jedoch für rechtswidrig.
Knackpunkt: Gemischt-genutzte Grundstücke
Die Regelung berücksichtige unzureichend, dass auch gemischt-genutzte Grundstücke, die als Nichtwohngrundstücke gelten, oftmals zu einem nicht unerheblichen Teil zum privilegierten Zweck des Wohnens genutzt würden. Dennoch würden sie mit dem deutlich (fast 97%) höheren Hebesatz belastet. Dieses Ausmaß der Ungleichbehandlung lasse sich nicht durch die im Steuerrecht grundsätzlich zulässige Pauschalierung und Typisierung rechtfertigen.
Das Gericht hält deshalb die Hebesatzregelung der Stadt insgesamt für unwirksam und hob den angefochtenen Steuerbescheid auf. Die Krefelder Grundsteuersatzung selbst hat dagegen nach wie vor Bestand; ihre (teilweise) Aufhebung wäre nur in einem Normenkontrollverfahren vor dem OVG Münster möglich.
Gegen das Urteil kann die Stadt die Zulassung der Berufung beantragen. Zu einer vergleichbaren Entscheidung des VG Düsseldorf über die Hebesätze der Stadt Hilden läuft bereits ein Berufungsverfahren beim OVG.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- VG Düsseldorf
- Urteil vom 24.08.2026
- 5 K 3134/25
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Krefeld benachteiligt tatsächliche Wohnnutzung. beck-aktuell, 24.08.2026 (abgerufen am: 24.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204451)



