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VG Braunschweig versagt Familie Änderung ihres türkischen Nachnamens

Parken in Pink

Eine deutsch-türkische Familie ist vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig am 17.06.2015 mit einer Klage gescheitert, ihren ausländischen Nachnamen ändern zu dürfen. Wie das Gericht am 19.06.2015 mitteilte, argumentierten die Eltern damit, dass der türkische Nachname zu Diskriminierungen ihrer Kinder in der Schule geführt habe. Zuvor hatte auch das Standesamt Braunschweig den Antrag abgelehnt, vom türkischen Familiennamen des Vaters auf den deutschen Namen der Mutter wechseln zu dürfen.

Eltern machen schulische Nachteile geltend

Die Eltern vermuten, dass die Kinder wegen ihres Nachnamens für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Auch wurde ihnen spezieller Sprachförderbedarf attestiert, obwohl in der Familie gar kein Türkisch gesprochen wird.

VG: Ausländischer Klang rechtfertigt Namensänderung nicht

Das Gericht entschied, diese Argumente seien für eine Namensänderung nicht ausreichend. Auch eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Zwillinge durch ihren Nachnamen habe die Familie nicht belegen können. «Ein ausländisch klingender Familienname allein rechtfertigt eine Namensänderung jedenfalls nicht», sagte Gerichtssprecher Torsten Baumgarten am 19.06.2015 zu der Entscheidung.