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Schulfrieden vs. Religionsfreiheit

Berliner Gymnasium darf religiöse Riten verbieten

Ein Mann hält die Hände zum Gebet über einem Buch zusammen
GFF scheitert mit Klage für die Religionsfreiheit © ijeab / Adobe Stock

Konvertierungsversuche, Beschimpfungen, Druck auf Mitschüler: An einem Berliner Gymnasium eskalierten Glaubenskonflikte. Das VG Berlin hält das dortige Verbot demonstrativer Religionsausübung für gerechtfertigt.

Die 3. Kammer des VG Berlin hat die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die Schulordnung eines Berliner Gymnasiums abgewiesen (Urteil vom 15.10.2026 - VG 3 K 710/25). Das Gymnasium untersagt auf seinem Gelände jede demonstrative Ausübung religiöser Riten. Die GFF sah darin einen Verstoß gegen das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz, weil insbesondere muslimische Schülerinnen und Schüler betroffen seien.

Dass die Regelung diese Gruppe in besonderer Weise benachteilige, erkannte auch das Gericht an. Das islamische Pflichtgebet sei durch seine körperliche Abfolge zwangsläufig nach außen sichtbar und fünfmal täglich zu festen Zeiten zu verrichten – auch während der Schulzeit. Formal treffe die Schulordnung zwar alle Religionen gleich, faktisch wirke sie sich aber vor allem auf muslimische Schüler aus.

Gleichwohl sei das Verbot gerechtfertigt. An dem Gymnasium bestünden seit geraumer Zeit ernsthafte Konflikte mit religiösem Hintergrund. Mitschülern seien bestimmte Verhaltensweisen aufgezwungen worden, es habe Konvertierungsversuche gegeben, und Mädchen seien beschimpft worden, weil sie kein Kopftuch trügen.

Kein milderes Mittel erkennbar

Der staatliche Bildungsauftrag lasse sich nur verwirklichen, wenn ein ordnungsgemäßer Unterrichtsablauf gesichert sei, so die Kammer. In der aufgeheizten Atmosphäre an der Schule erhöhe das islamische Gebet das Risiko weiterer Störungen. Einen Gebetsraum einzurichten scheide als milderes Mittel aus. Weder geeignete Räume noch Aufsichtspersonal stünden zur Verfügung. Ein solcher Raum berge nach Einschätzung des Gerichts zudem die Gefahr, die bestehenden Konflikte dorthin zu verlagern oder zu verschärfen.

Die GFF hatte vorgetragen, Schülerinnen und Schüler würden sich zum Beten in Büschen, hinter Müllcontainern und in Toilettenräumen verstecken. Sie befürchteten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie Auswirkungen auf ihre Noten. Das Gericht ließ sich davon nicht umstimmen und gab dem Schulfrieden den Vorrang vor der Religionsfreiheit.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg gestellt werden.

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