VG Berlin stoppt vorerst temporäre Spielstraße in Pankow

Zitiervorschlag
VG Berlin stoppt vorerst temporäre Spielstraße in Pankow. beck-aktuell, 13.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190861)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Einrichtung einer temporären Spielstraße in Berlin-Pankow in einem Eilverfahren vorerst gestoppt. Gegen den Beschluss vom 13.07.2015 (Az.: VG 11 L 275.15) kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Bezirksamt Pankow ließ Spielstraße zu
Im Mai 2015 erteilte das Bezirksamt Pankow von Berlin seinem Jugendamt eine Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung "Temporäres Spielen auf der Straße" in der Gudvanger Straße 16 bis 22 in Pankow. Die Erlaubnis sollte bis zum 13.10.2015 immer dienstags von 10.00 bis 18.00 Uhr gelten und wurde mit der Unterversorgung des Bezirks mit Spielflächen für Kinder begründet.
VG Berlin: § 29 StVO kann nicht als Rechtsgrundlage dienen
Das VG Berlin hat die für sofort vollziehbar erklärte Maßnahme auf den Antrag einer Anwohnerin vorerst außer Kraft gesetzt. Die Maßnahme könne nicht auf die von der Behörde herangezogene Vorschrift des § 29 StVO gestützt werden. Danach bedürften Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis. Um eine von der Vorschrift erfasste Veranstaltung handele es sich hier aber nicht. Das Spielen von Kindern sei - anders als erforderlich - weder auf die Benutzung der Straße zu Verkehrszwecken ausgelegt noch handele es sich um ein ausnahmsweise zulässiges stationäres Geschehen. Denn dieses erfordere ein gemeinsames Ziel der Teilnehmer, woran es beim freien Spielen von Kindern fehle.
Überwiegendes öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehung nicht ausreichend begründet
Ungeachtet dessen sei das Bezirksamt selbst aber auch nicht Veranstalter im Sinn der Vorschrift. Denn nicht das Jugendamt, sondern eine Initiative von Anwohnern habe das freie Spielen vorbereitet und organisiert. Die Initiative habe selbst aber nicht um Genehmigung nachgesucht. Im Übrigen sei das überwiegende öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Erlaubnisbescheids nicht ausreichend begründet worden.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Berlin
- Beschluss vom 13.07.2015
- VG 11 L 275.15
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VG Berlin stoppt vorerst temporäre Spielstraße in Pankow. beck-aktuell, 13.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190861)



