Schmerzen im Fuß sind noch kein Dienstunfall

Zitiervorschlag
Schmerzen im Fuß sind noch kein Dienstunfall. beck-aktuell, 31.08.2026 (abgerufen am: 01.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204856)
Nach einem 12 Kilometer langen Ausbildungsmarsch mit 15 Kilogramm Gepäck klagte ein Bundeswehrbediensteter über Schmerzen im rechten Fuß. Einen Dienstunfall erkannte das VG Aachen darin jedoch nicht.
Für die Anerkennung eines Dienstunfalls des Bundeswehrangehörigen fehlte es dem VG Aachen am Kausalzusammenhang zwischen den diagnostizierten Schmerzen am Fuß und dem Unfallereignis (Urteil vom 31.08.2026 – 1 K 2337/25).
Der 1974 geborene Mann hatte 2024 im Rahmen seiner Ausbildung zum Geoinformationstechniker an einem zwölf Kilometer langen Marsch mit 15 Kilogramm Gepäck teilgenommen. Die Übung orientierte sich an einem Pflichtmarsch der Bundeswehr. Gegen Ende des Marsches verspürte er Schmerzen im rechten Fuß. Ein Orthopäde diagnostizierte später eine Metatarsalgie, also ein Schmerzsyndrom im Bereich des Vorfußes.
Der Mann wollte das als Dienstunfall anerkannt haben. Doch der Dienstherr winkte ab: Die Beschwerden seien auf bereits bestehende Vorschädigungen der Füße zurückzuführen. Zudem fielen Schmerzen als bloße subjektive Empfindungen nicht unter die Dienstunfallfürsorge.
Schädigung nur "bei Gelegenheit des Marsches"
Der Bundeswehrangehörige zog vor Gericht, das aber der Ansicht des Dienstherrn folgte. Es verneinte den erforderlichen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Marsch und dem geltend gemachten Körperschaden.
Im Dienstunfallrecht seien nur solche Umstände als Ursache anzusehen, die in besonderer Weise zum Eintritt des Schadens beigetragen hätten. Daran fehle es, wenn eine bereits bestehende gesundheitliche Veranlagung oder ein Vorschaden so leicht ansprechbar sei, dass auch ein alltägliches Ereignis dieselben Beschwerden hätte auslösen können.
Nach Überzeugung des Gerichts beruhten die diagnostizierten Fußbeschwerden auf den bereits vorhandenen Vorschädigungen. Die Metatarsalgie sei daher nicht durch den Marsch verursacht worden, sondern lediglich "bei Gelegenheit des Marsches" aufgetreten.
Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beantragt werden. Hierüber hätte das OVG NRW zu entscheiden.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- VG Aachen
- Urteil vom 31.08.2026
- 1 K 2337/25
Zitiervorschlag
Schmerzen im Fuß sind noch kein Dienstunfall. beck-aktuell, 31.08.2026 (abgerufen am: 01.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204856)



