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Verbraucherschützer erstreiten Urteil gegen verbraucherfeindliche Kalkulation bei Lebens- und Rentenversicherungen

Parken in Pink

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) haben ein wegweisendes Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten. Demnach ist der Ansatz von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Versicherungen generieren zusätzliche Abschlusskosten

Strittig war in dem aktuellen Verfahren unter anderem, ob das Versicherungsunternehmen HDI neben der sogenannten Zillmerung, der Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre, weitere Abschlusskosten zulasten des Kunden ansetzen darf. Aus Sicht des Versicherungsmathematikers Kleinlein handelt es sich um eine seit Jahrzehnten übliche Praxis der Versicherer, gezielt die Maximalkosten der Zillmerung um zusätzliche Kosten aufzublähen.

Zulässiger Höchstsatz wird um das Doppelte überschritten

"Alleine für das Jahr 2015 gehen wir von etwa drei Milliarden Euro aus, die auf intransparente Weise als zusätzliche Abschlusskosten den Kunden angelastet wurden", so Kleinlein. Dabei stützt er sich auf Veröffentlichungen des Lobbyverbands GDV. Demnach fielen 2015 insgesamt 7,2 Milliarden Euro Abschlusskosten in der Lebensversicherung an, was 4,9% der zugehörigen vertraglichen Beitragssummen entspräche, obgleich derzeit nur 2,5% nach Höchtstzillmersatz hätten angesetzt werden dürfen.