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US-Berufungsgericht

"Google Books" verletzt keine Urheberrechte

Ein Etappenziel ist erreicht

Der Google-Service "Google Books", mit dem Nutzer von Google digitalisierte Bücher im Internet durchsuchen können, verletzt keine Urheberrechte. Dies hat ein US-Berufungsgericht entschieden und damit ein Urteil des New Yorker Bezirksgerichts von 2013 bestätigt. "Google Books" halte sich im Rahmen des "Fair Use", so das Gericht.

US-Berufungsgericht: "Google Books" zeigt nur kleine Text-Fragmente

Das Berufungsgericht erklärte, der Google-Service diene dem Wandel und es würden nur kleine Text-Fragmente angezeigt. Im Jahr 2013 hatte ein New Yorker Bezirksgericht bereits die Klage der Autoren abgewiesen, die Google vorwarfen, Urheberrecht zu verletzen und durch die Suchfunktion die Verkäufe zu drücken. Das Bezirksgericht stützte sich in seinem Urteil auf die im US-Recht gängige Norm des "fair use", der "angemessenen Verwendung". Google Books kopiere die Werke nicht, es habe etwas Neues erschaffen.

Autoren-Vereinigung will Rechtsmittel einlegen

Am Berufungsgericht traten auch mehrere Verlage und ein amerikanischer Verlegerverband als Kläger auf. Google hatte 2004 damit begonnen, im Dienst Google Books Millionen Bücher einzuscannen, um sie online durchsuchbar zu machen. In Gerichtsunterlagen zu dem Prozess von 2013 hatte es geheißen, bis dahin seien mehr als 20 Millionen Werke digitalisiert worden. Die Autoren-Vereinigung als Kläger wolle den Fall nun vor das Oberste Gericht bringen, sagte ein Vertreter der "New York Times".