Lange Haftstrafe für "Costa"-Kapitän Schettino

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Lange Haftstrafe für "Costa"-Kapitän Schettino. beck-aktuell, 01.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175351)
"Costa Concordia"-Unglückskapitän Francesco Schettino ist auch in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von 16 Jahren und einem Monat verurteilt worden. Das Berufungsgericht in Florenz bestätigte am 31.05.2016 nach mehr als achtstündiger Beratung den Schuldspruch aus erster Instanz, wie unter anderem die italienische Nachrichtenagentur Ansa meldete. Schettino will gegen seine Verurteilung in Berufung gehen.
Schettino bei Urteilsverkündung nicht anwesend
Der 55-Jährige war im Februar 2015 in erster Instanz unter anderem wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und dem Verlassen des Schiffs verurteilt worden. Das Berufungsgericht veröffentlicht seine Urteilsbegründung voraussichtlich erst in einigen Monaten schriftlich. Schettino war bei der Urteilsverkündung nicht im Gericht, er verfolgte den Schuldspruch in seinem Heimatort Meta di Sorrento bei Neapel.
Tätigkeit im Schifffahrtsbereich für fünf Jahre untersagt
Das Kreuzfahrtschiff "Costa Concordia" hatte im Januar 2012 einen Felsen vor der Mittelmeer-Insel Giglio gerammt und war gekentert. Insgesamt 32 Menschen starben, darunter zwölf Deutsche. Die Richter in Florenz entschieden nun zudem, Schettino für fünf Jahre die Ausübung aller Berufe im Bereich der Schifffahrt zu untersagen.
Verteidigung kündigt Berufung an
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, die Staatsanwälte 27 Jahre und drei Monate Haft gefordert. "Wir werden die Urteilsbegründung lesen und sicherlich Berufung beim Kassationsgericht einlegen", sagte Schettinos Anwalt Donato Laini der italienischen Nachrichtenagentur Adnkronos zufolge. "Das Urteil hat unsere Argumentation nicht mit einbezogen", kritisierte er. Mit einer erneuten Berufung vor Italiens höchstem Gericht könnte es mindestens ein weiteres Jahr dauern, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt.
"Kapitän Feigling" verließ sinkendes Schiff
Der Kapitän hatte die "Costa Concordia" nach dem Unglück in einem Rettungsboot verlassen, obwohl noch Menschen an Bord waren. Er begründete das damit, dass er in das Boot gefallen sei. Aus einem Funkgespräch mit dem wütenden Leiter der Küstenwache ging später hervor, dass er sich anschließend geweigert hatte, auf das sinkende Schiff zurückzukehren und sich seiner Verantwortung zu stellen. In Italien wurde Schettino auch als "Kapitän Feigling" verspottet.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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