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Täter-Opfer-Ausgleich

1860-Fans müssen im Bayern-Fanshop einkaufen

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Zwei gewalttätige Fans des Fußballclubs TSV 1860 München müssen im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs im Fanshop des FC Bayern neue Kleidungsstücke für das Opfer kaufen. Außerdem verurteilte das Landgericht München die beiden Angeklagten am 05.08.2015 zu Bewährungsstrafen von zehn Monaten und einem Jahr. Mit dem Urteil folgte das Gericht in der Berufungsverhandlung weitgehend den Anträgen der beiden Verteidiger.

Insgesamt 1.000 Euro Schmerzensgeld für Opfer

Die Verteidiger hatten dargelegt, dass ihre beiden Mandanten nicht zur Ultra-Fan-Szene gehören. Auch zeigten beide Angeklagten Reue, legten ein Geständnis ab und entschuldigten sich beim Opfer. Bei dem Täter-Opfer-Ausgleich, den die Verteidigung angeregt hatte, soll es nicht bleiben: Beide Angeklagte zahlen jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer.

Fan-Kleidung zerrissen

Die jungen Männer waren nach einem Derby-Spiel einem Fan des FC Bayern gefolgt, hatten ihn am Hauptbahnhof bedroht und schließlich die Fan-Kleidung zerrissen. Das Amtsgericht München hatte sie wegen Raubes zunächst zu jeweils einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte daraufhin Berufung eingelegt.