Entlassene müssen erst vor neue türkische Kommission gehen

Zitiervorschlag
Entlassene müssen erst vor neue türkische Kommission gehen. beck-aktuell, 10.03.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/161591)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer türkischen Arbeitsrichterin gegen ihre Entlassung nach dem Putschversuch zurückgewiesen. Die Straßburger Richter begründeten ihre am 10.03.2017 veröffentlichte Entscheidung mit einer von Ankara neu eingerichteten Kommission. Diese soll auf Antrag die Rechtmäßigkeit von Entlassungen im Ausnahmezustand prüfen.
Neues Rechtsmittel muss genutzt werden
Die Arbeitsrichterin müsse das neue Rechtsmittel nutzen, heißt es in der Entscheidung. Der Gerichtshof betonte jedoch, dass die Richterin später erneut vor dem Menschenrechtsgerichtshof klagen könne, um die Wirksamkeit des türkischen Rechtsmittels überprüfen zu lassen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Entlassene müssen erst vor neue türkische Kommission gehen. beck-aktuell, 10.03.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/161591)



