Alleinerziehende kann auch bei Unterbringung der Kinder im Internat Anspruch auf Mehrbedarf haben

Zitiervorschlag
Alleinerziehende kann auch bei Unterbringung der Kinder im Internat Anspruch auf Mehrbedarf haben. beck-aktuell, 04.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167941)
Auch wenn ein Kind während der Woche regelmäßig in einem Internat untergebracht ist, kann einem alleinerziehenden Elternteil ein Mehrbedarf nach dem SGB II zustehen. Dies hat das Sozialgericht Wiesbaden entschieden. Voraussetzung sei, dass ein Elternteil das Kind tatsächlich mehr als 50% alleine betreut und regelmäßig keine längeren Abwesenheitszeiten von mindestens einer Woche vorliegen. Das SG hat die Berufung zugelassen (Az.: S 5 AS 306/13).
Kinder wochentags in Internatsschule
Die Klägerin war alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern im Alter von 16 und 17 Jahren, die Internate für Gehörlose in Essen und Neuwied besuchten. Die Kinder waren regelmäßig von Montagmorgen bis Freitagmittag in der Schule. In den Ferien sowie während verlängerter Wochenenden und in Krankheitszeiten hielten sie sich zuhause in Wiesbaden auf. Nachdem die Schulen eine exakte Aufstellung der Anwesenheitszeiten der Kinder vorgelegt hatten, beurteilte das Gericht die Situation hinsichtlich der beiden Mädchen unterschiedlich.
SG: Anspruch auf Mehrbedarf für regelmäßig am Wochenende nach Hause fahrende Tochter
Das SG sprach der Mutter einen Mehrbedarf wegen der alleinigen Erziehung der jüngeren Tochter zu, denn diese war regelmäßig freitags nach Hause gefahren. Die ältere Tochter war an den Wochenenden häufiger in der Schule geblieben, weil ihr die langen Fahrten zu anstrengend waren. Für diese Tochter lehnte das Gericht den beantragten Zuschlag für Alleinerziehende ab.
Längere Entlastungszeiträume wichtiges Kriterium für besondere Bedarfssituation
Das SG hält den im Gesetz vorgesehenen Mehrbedarf für Alleinerziehende für gerechtfertigt, wenn ein Elternteil das Kind tatsächlich mehr als 50% alleine betreut und in der Regel keine längeren Abwesenheitszeiten von mindestens einer Woche vorliegen. Denn gerade solche längeren Entlastungszeiträume würden ein wichtiges Kriterium für die besondere Bedarfssituation von Alleinerziehenden darstellen. Diese Kriterien seien nur bei der Tochter erfüllt gewesen, die sich an den Wochenenden regelmäßig zuhause aufhielt, so das SG.
- Redaktion beck-aktuell
- SG Wiesbaden
- Urteil
- S 5 AS 306/13
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Alleinerziehende kann auch bei Unterbringung der Kinder im Internat Anspruch auf Mehrbedarf haben. beck-aktuell, 04.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167941)



