Jobcenter muss Babybettwäsche zum Wechseln zahlen

Zitiervorschlag
Jobcenter muss Babybettwäsche zum Wechseln zahlen. beck-aktuell, 31.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189896)
Eine Hartz-IV-Empfängerin hat Anspruch auf einen zweiten Satz Babybettwäsche für ihr Kleinkind. Das Jobcenter müsse die Kosten dafür übernehmen, entschied das Sozialgericht Heilbronn in einem am 30.07.2015 veröffentlichten Urteil (Az.: S 11 AS 44/15). Der Anspruch auf eine Erstausstattung schließe eine zweite Garnitur ein, weil Babybettwäsche häufig gewechselt werden müsse. Es reiche nicht – wie das Jobcenter vorgeschlagen hatte – verunreinigte Bettwäsche mit einer Decke abzudecken.
Anspruch auf Babyschale auch ohne eigenen Pkw
Auch muss das Jobcenter der Frau einen Auto-Babysitz zahlen, obwohl sie keinen eigenen Wagen besitzt. Die Frau war im Juli 2014 mittellos und schwanger bei ihren Eltern in Heilbronn eingezogen, die sie und das im November geborene Kind regelmäßig in ihrem Wagen mitnahmen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- SG Heilbronn
- Urteil vom 28.07.2015
- S 11 AS 44/15
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Jobcenter muss Babybettwäsche zum Wechseln zahlen. beck-aktuell, 31.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189896)



