Im Streit um die Ministererlaubnis für den Zusammenschluss von Edeka und Kaiser's Tengelmann hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einen weiteren Rückschlag hinnehmen müssen. Der Erste Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wies einen sogenannten Tatbestandsberichtigungsantrag des Wirtschaftsministeriums als "unzulässig" und "unbegründet" zurück, wie ein Gerichtssprecher am 11.08.2016 mitteilte.
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Hauptsache soll Mitte November 2016 verhandelt werden
Das OLG hatte die Ministererlaubnis im Juli 2016 vorläufig als rechtswidrig gestoppt. Der Senat bemängelte, Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Tengelmann geheime Gespräche geführt. Dadurch habe der Eindruck der Befangenheit entstehen können. Mit dem Antrag hatte das Ministerium das Gericht dazu bringen wollen, eine Reihe von Feststellungen und Schlussfolgerungen in dem Beschluss zu korrigieren. Doch sah das Gericht keinen Grund dafür. Im Hauptsacheverfahren will der Senat nun am 16.11.2016 über die von den Konkurrenten Rewe, Markant und Norma eingelegte Beschwerde gegen die Ministererlaubnis verhandeln.