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Förderung der Northvolt-Batteriefabrik

Regierung in Kiel verstieß gegen Informationspflicht

Nahaufnahme von Batterien auf einem Laufband in einer Batteriefabrik.
Förderung ja, aber bitte informiert. © Annamorphosis / Adobe Stock

Erfolg für FDP und SPD: Nach Ansicht des Landesverfassungsgerichts verstieß die schleswig-holsteinische Landesregierung bei der Förderung einer Northvolt-Batteriefabrik gegen ihre Informationspflicht.

Laut einem Urteil des LVerfG Schleswig-Holstein hat die Landesregierung bei der Förderung der Northvolt-Batteriefabrik ihre Informationspflicht gegenüber dem Landtag verletzt. Geklagt hatten FDP und SPD im Kieler Landtag.

Nach Auffassung des Gerichts wurden die Abgeordneten vor einer entscheidenden Ausschusssitzung Anfang 2024 nicht rechtzeitig über Bedenken an der Gesamtfinanzierung des Projekts informiert. Damals hatte der Finanzausschuss grünes Licht für eine staatlich abgesicherte Wandelanleihe der KfW in Höhe von rund 600 Millionen Euro gegeben. Bund und Land bürgten für die Wandelanleihe jeweils zur Hälfte.

In internen Unterlagen der Landesregierung waren Finanzierungsrisiken demnach bereits bekannt. Das Gericht entschied einstimmig, dass die Regierung ihre Informationspflicht verletzt habe. 

Northvolt wollte bei Heide in Schleswig-Holstein eine Batteriefabrik mit rund 3.000 Arbeitsplätzen bauen, meldete inzwischen jedoch Insolvenz an. Der Landesrechnungshof kritisierte zudem die finanzielle Absicherung des Projekts durch das Land.