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Reaktionen auf Betreuungsgeld-Urteil des BVerfG

Revitalisierte VwGO

Die Entscheidung, mit der das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt hat, ist bei der CDU auf Bedauern gestoßen. Sie setzt sich weiterhin für Wahlfreiheit ein. Bayern und die CSU wollen an der "Herdprämie" festhalten. Dagegen zeigen sich die Gegner des Betreuungsgeldes einhellig zufrieden. Sie fordern, die frei werdenden Gelder in den Kita-Ausbau zu stecken.

Bund durfte Gesetz nicht erlassen

Das BVerGfG hat das im August 2013 eingeführte Betreuungsgeld wegen Zuständigkeitsmängel des Bundes gekippt und keine Übergangsfrist für die Fortgeltung der umstrittenen Regelungen festgesetzt. Das sei nicht notwendig, erklärten die Karlsruher Richter. Sie überließen es dem Bund und der Verwaltung, über eine weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden. Im laufenden Bundeshaushalt 2015 sind für das Betreuungsgeld 900 Million Euro veranschlagt. Im Etatentwurf für 2016 und die Jahre bis 2019 sind jeweils eine Milliarde Euro als Kosten für das Betreuungsgeld veranschlagt.

Schwesig will Bestandsschutz

Das einkommensunabhängige Betreuungsgeld von 150 Euro pro Monat wird an Eltern gezahlt, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keine staatlich geförderte Kinderbetreuung nutzen. Bundesfamilienministerin Schwesig (SPD) will die frei werdenden Mittel für eine verbesserte Kinderbetreuung verwenden und nach einer Lösung suchen, damit die 450.000 Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen. Die erklärten Gegner des Betreuungsgelds, wie der Sozialverband Deutschland, der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund, begrüßen das Urteil und sprechen sich ebenso wie die Grünen für einen verstärkten Kita-Ausbau aus.

Wissenschaftler: Betreuungsgeld steht für widersprüchliche Familien- und Bildungspolitik

Wissenschaftler aus ganz Deutschland, darunter die Soziologen Klaus Hurrelmann und Michaela Kreyenfeld von der Hertie School of Governance, plädieren dafür, “die erheblichen finanziellen Mittel, die Jahr für Jahr für das Betreuungsgeld ausgegeben werden, in die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Bildungs- und Betreuungsinstitutionen und die Intensivierung ihrer Elternarbeit zu investieren." Das Betreuungsgeld stehe für eine in sich widersprüchliche Familien- und Bildungspolitik: "Weil die Politik sich nicht entscheiden kann, ob sie die Kinder primär über eine Förderung der Eltern oder auch durch eine ergänzende Förderung der Betreuungs- und Bildungsinstitutionen unterstützen möchte, schafft sie ambivalente Anreize sowohl für die Eltern als auch für die Institutionen."

CDU plädiert weiterhin für Wahlfreiheit

Die CDU-Bundestagsfraktion bedauert dagegen die Entscheidung des BVerfG. Sie sieht im Betreuungsgeld eine wichtige familienpolitische Unterstützungsleistung und will sich weiterhin für Wahlfreiheit einsetzen. Das BVerfG habe seine Entscheidung ausschließlich mit der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründet, betont die Fraktion. Es habe insbesondere keine Wertung bezüglich der Frage vorgenommen, ob es richtig ist, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder ausschließlich zu Hause betreuen, dafür eine staatlich finanzierte Anerkennung erhalten.

CSU hält an Betreuungsgeld fest

Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, will an dem umstrittenen Betreuungsgeld auch nach der Entscheidung des BVerfG festhalten. “Um Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen, sollten wir gemeinsam in der Koalition nach Lösungen suchen, wie das Betreuungsgeld weiterhin gezahlt werden kann“, erklärte Hasselfeldt. “Ich bin dafür, dass der Bund den Ländern dafür das Geld zur Verfügung stellt“, sagte die CSU-Politikerin. Schließlich habe der Bund auch den Bau und den Betrieb von Kindertagesstätten mit bisher mehr als sechs Milliarden Euro gefördert, obwohl er originär auch dafür nicht zuständig sei.

Bayern will Familienleistung in Eigenregie weiterzahlen

Nach dem Stopp des Betreuungsgeldes durch das BVerfG will Bayern die Familienleistung in Eigenregie an Familien weiterzahlen – und fordert dafür das Geld vom Bund. Das Betreuungsgeld werde es für bayerische Familien in jedem Fall auch in Zukunft geben, kündigte Ministerpräsident und Parteichef Horst Seehofer nach einer Klausur des bayerischen Kabinetts am Tegernsee an. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) bekam vom Kabinett den Auftrag, sehr rasch die gesetzlichen Grundlagen für eine Fortzahlung des Betreuungsgeldes in Bayern zu schaffen. Seehofer stellte einen entsprechenden Beschluss für September 2015 in Aussicht.