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Polens Ex-Innenminister Kiszczak rechtmäßig wegen Verhängung des Kriegsrechts verurteilt

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Das Urteil gegen den ehemaligen polnischen Innenminister General Czeslaw Kiszczak (89) wegen der Verhängung des Kriegsrechts im Dezember 1981 ist rechtmäßig. Das entschied das Berufungsgericht am 15.06.2015 in Warschau, bei dem Kiszczak Einspruch gegen das 2012 verhängte Urteil des Warschauer Bezirksgericht eingelegt hatte. Kiszczak war damals zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Gericht: Politische Bewertung Historikern überlassen

Im Berufungsverfahren entschieden die Richter, die Verhängung des Kriegsrechts durch die damaligen kommunistischen Behörden sei ungesetzlich gewesen. Kiszczak habe nicht, wie von seinen Verteidigern angeführt, zur Verhinderung schlimmerer Ereignisse gehandelt. Vielmehr sei das Kriegsrecht auch nach der Verfassung des kommunistischen Polens unrechtmäßig gewesen. Die politische Bewertung der Entscheidung solle dagegen den Historikern überlassen werden, hieß es in der Urteilsbegründung.

Kiszczak: Mit Kriegsrecht sowjetischen Einmarsch verhindert

Kiszczak und andere Vertreter der damaligen polnischen Führung hatten stets argumentiert, mit der Verhängung des Kriegsrechts sei eine Invasion sowjetischer Truppen verhindert worden. Während der Zeit des Kriegsrechts wurden Tausende Bürgerrechtler und Anhänger der Gewerkschaft Solidarnosc interniert, mehrere Dutzend Menschen kamen bei der gewaltsamen Beendigung von Streiks und Protesten ums Leben.