Zusammenfassung technisch getrennter Abwasserbeseitigungsanlagen zu einheitlicher rechtlicher Einrichtung in Ortslage Stockelsdorf zulässig

Zitiervorschlag
Zusammenfassung technisch getrennter Abwasserbeseitigungsanlagen zu einheitlicher rechtlicher Einrichtung in Ortslage Stockelsdorf zulässig. beck-aktuell, 18.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177666)
Die Zusammenfassung der technisch getrennten Anlagen zur Abwasserbeseitigung in der Ortslage Stockelsdorf und in mehreren umliegenden Dorfschaften zu einer einheitlichen rechtlichen Einrichtung ist zulässig. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am 14.04.2016 entschieden (Az.: 2 LB 1/16).
Einwohner hatte gegen Gebührenbescheid geklagt
Geklagt hatte ein Einwohner der Gemeinde Stockelsdorf gegen einen Vorauszahlungsbescheid auf Abwassergebühren für die Rechnungsperiode 2010. Der Kläger hielt die dem Bescheid zugrundeliegende Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung für rechtswidrig, weil danach ab dem 01.01.2010 erstmalig unterschiedliche Entwässerungssysteme mehrerer Gemeinden zu einer einheitlichen Einrichtung zusammengefasst und der Gebührenkalkulation zugrunde gelegt worden waren.
OVG: Vergleichbarkeit der Anlagen in Bezug auf Vorteile für Anschlusspflichtige entscheidend
Das OVG hat unter Bezugnahme auf seine frühere Rechtsprechung (BeckRS 2008, 40396) entschieden, dass die rechtliche Zusammenfassung der technisch unabhängigen Entwässerungssysteme in der Ortslage Stockelsdorf sowie in der Dorfgemeinschaft Eckhorst und den Dorfschaften Dissau, Curau, Arfrade, Pohnsdorf und Klein Parin rechtmäßig ist, weil die einzelnen Entwässerungssysteme trotz ihrer Verschiedenheit den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke gleiche Vorteile vermittelten. Die satzungsrechtliche Zusammenfassung technisch voneinander unabhängiger Entwässerungssysteme sei nach der Rechtsprechung des Senats aus Rechtsgründen allein dann ausgeschlossen, wenn sie in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass eine Vergleichbarkeit der Anlagen in Bezug auf die den Anschlusspflichtigen vermittelten Vorteile schlechterdings ausgeschlossen ist. Das auf den Grundstücken anfallende Abwasser werde in allen betroffenen Gemeinden leitungsgebunden abgeführt und in technisch und rechtlich ordnungsgemäßer Weise geklärt.
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Schleswig
- Entscheidung vom 14.04.2016
- 2 LB 1/16
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Zusammenfassung technisch getrennter Abwasserbeseitigungsanlagen zu einheitlicher rechtlicher Einrichtung in Ortslage Stockelsdorf zulässig. beck-aktuell, 18.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177666)



