Seniorenservice in Losheim-Niederlosheim darf vorläufig weitergeführt werden

Zitiervorschlag
Seniorenservice in Losheim-Niederlosheim darf vorläufig weitergeführt werden. beck-aktuell, 13.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177896)
Ein Seniorenservice in Losheim-Niederlosheim, dem das Sozialministerium wegen unzureichender pflegerischer Versorgung der Bewohner den weiteren Betrieb unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt hatte, darf vorläufig weitergeführt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis mit Eilbeschluss vom 11.04.2016 entschieden. Es bestehe kein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Schließung, da die Wahlfreiheit der Bewohner in Bezug auf Pflegeleistungen nicht eingeschränkt sei (Az.: 2 B 69/16).
Ministerium: Gefahr für Leib und Leben der Heimbewohner
In dem Seniorenservice sind zur Zeit neun Personen mit der Pflegestufe 1 oder 2 untergebracht sind. Das Sozialministerium hatte in seinem Untersagungsbescheid zur Begründung ausgeführt, es bestehe Gefahr für Leib und Leben der Bewohner. Denn faktisch obliege keinem von ihnen ein Wahlrecht hinsichtlich der pflegerischen Versorgung. Auch sei nach den vor Ort getroffenen Feststellungen die ärztliche und gesundheitliche Versorgung nicht gewährleistet.
VG: Bewohner entsprechen "klassischen Heimbewohnern" - Betreuungsleistungen nicht ausreichend
Mit Beschluss vom 22.3.2016 wies das zuständige Verwaltungsgericht den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage zurück: Die Situation der Bewohner entspreche derjenigen "klassischer Heimbewohner“. Denn aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit könnten sich die Leistungen der Antragstellerin nicht auf die vertraglich vereinbarten allgemeinen Betreuungsleistungen (wie z.B. Notrufdienste, Informations- und Beratungsangebote, Vermittlung von Dienst-, Betreuungs- und Pflegeleistungen) beschränken. Tatsächlich habe eine Pflege zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides ausschließlich durch die Antragstellerin und ihre Mitarbeiter stattgefunden. Diese verfügten nicht über die entsprechende Fachkräfteausbildung. Ebenso schwerwiegend seien die vom Gesundheitsamt festgestellten Mängel.
OVG: Wahlfreiheit der Bewohner in Bezug auf Pflegeleistungen nicht eingeschränkt
Das OVG hat die Entscheidung des VG abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Untersagung des Betriebs wiederhergestellt. Das Landesheimgesetz mache das Maß der behördlichen Kontrolle von dem Grad der strukturellen Abhängigkeit der Bewohner von dem jeweiligen Träger der Einrichtung abhängig. Dabei komme es maßgeblich auf das Vorhandensein einer vertraglichen Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen an. Eine solche vertragliche Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen habe aber zu keinem Zeitpunkt bestanden, so das OVG. Durchgreifende Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Wahlfreiheit der Bewohner im Zusammenhang mit der Annahme von Pflegeleistungen bestünden derzeit nicht. Dies ergebe sich aus entsprechenden Erklärungen der Bewohner, ihrer Familienangehörigen und Betreuer sowie aus dem Umstand, dass diese ab dem 01.04.2016 einen externen Pflegedienst beauftragt hätten. Laut OVG sind die Vorschriften, auf die sich das Ministerium bei der Schließungsverfügung berufen habe, bei dieser Sachlage nicht anwendbar.
Heimaufsicht kann aber Beseitigung von Mängeln außerhalb der Pflege anordnen
Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Schließung bestehe deshalb nicht, zumal die Bewohner erklärt hätten, sich gut aufgehoben zu fühlen und dort bleiben zu wollen, erläutert das OVG weiter. Der Heimaufsicht bleibe es aber unbenommen, im Rahmen der ihr obliegenden Überwachung zur Beseitigung von außerhalb der Pflege auftretenden Mängeln Anordnungen gegenüber der Antragstellerin zu erlassen.
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Saarlouis
- Beschluss vom 11.04.2016
- 2 B 69/16
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Seniorenservice in Losheim-Niederlosheim darf vorläufig weitergeführt werden. beck-aktuell, 13.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177896)



