Dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung ist baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung

Zitiervorschlag
Dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung ist baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung. beck-aktuell, 03.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175196)
Die dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung für einen wechselnden Personenkreis in einem Gebäude, für das eine Genehmigung als Wohngebäude vorliegt, stellt eine Nutzungsänderung dar, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 30.05.2016 entschieden (Az.: OVG 10 S 34.15).
Bezirksamt untersagt Eigentümerin Nutzung ihrer Wohnung als Ferienwohnung
Eine Wohnungseigentümerin hatte ihre Wohnung in einem als Wohngebäude genehmigten Haus in Berlin über Internetportale vermarktet und dauerhaft als Ferienwohnung vermietet. Das Bezirksamt Pankow untersagte ihr die Nutzung ihrer Wohnung als Ferienwohnung. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte dies. Dagegen legte die Eigentümerin Beschwerde ein.
OVG: Dauerhafte Nutzung als Ferienwohnung planungsrechtlich eigenständige Nutzungsart
Das OVG hat die Beschwerde zurückgewiesen. Die dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung für einen ständig wechselnden Personenkreis sei planungsrechtlich eine eigenständige Nutzungsart, die sich von der auf Dauer angelegten allgemeinen Wohnnutzung unterscheide. Für die damit vorliegende Nutzungsänderung müsse eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ob die Bauaufsichtsbehörde gegen die ungenehmigt geänderte Nutzung einschreite, stehe in ihrem Ermessen. Grundsätzlich rechtfertige bereits die formelle Illegalität der Ferienwohnungsnutzung eine Nutzungsuntersagung. Es müsse regelmäßig in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft werden, ob die Ferienwohnnutzung an einem konkreten Standort planungsrechtlich zulässig ist.
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Berlin-Brandenburg
- Beschluss vom 30.05.2016
- OVG 10 S 34.15
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Dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung ist baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung. beck-aktuell, 03.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175196)



