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OVG Berlin-Brandenburg

Fluglärmgegner dürfen nicht im Innenhof des Landtags demonstrieren

Revitalisierte VwGO

Ein Verein von Fluglärmgegnern ist nicht berechtigt, seine für den 25.04.2018 angemeldete Demonstration im Innenhof des Brandenburger Landtags abzuhalten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt (Beschluss vom 24.04.2018, Az.: OVG 1 S 34.18).

Vertiefte Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung nicht nötig

Der Verein hatte sich in seiner Beschwerde nicht durchgreifend gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts gewandt, die Demonstration sei nach der Hausordnung des Landtags als politische Werbung im Innenhof des Landtagsgebäudes nicht gestattet. Deshalb musste sich der Erste Senat auch nicht mit den weiteren Argumenten der erstinstanzlichen Entscheidung auseinandersetzen.