OVG Berlin-Brandenburg hebt nach BVerfG-Entscheidung Anschlussbeitragsbescheide auf

Zitiervorschlag
OVG Berlin-Brandenburg hebt nach BVerfG-Entscheidung Anschlussbeitragsbescheide auf. beck-aktuell, 12.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180851)
Im Verfahren um die Anfechtung zweier Anschlussbeitragsbescheide der Stadt Cottbus konnten die Grundstückseigentümerinnen einen Erfolg verzeichnen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Anschlussbeitragsbescheide – entgegen einer vorherigen Entscheidung – mit Urteilen vom 11.02.2016 aufgehoben (Az.: OVG 9 B 1.16, OVG 9 B 43.15). Maßgeblich für die Entscheidung des OVG war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2015. Insbesondere sah das BVerfG durch die Anwendung einer Gesetzesänderung auf die Fälle der Klägerinnen den Grundsatz des Vertrauensschutzes als verletzt an.
BVerfG hielt Grundsatz des Vertrauensschutzes für verletzt
Mit den Bescheiden waren die Grundstückseigentümerinnen zu Anschlussbeiträgen für die Schmutzwasserkanalisation herangezogen worden (circa 2.500 Euro und circa 7.300 Euro). Ihre Anfechtungsklagen waren vom Verwaltungsgericht Cottbus abgewiesen worden. Auch beim OVG waren die beiden Grundstückseigentümerinnen zunächst erfolglos. Mit Beschluss vom 12.11.2015 (LKV 2016, 25) hat das BVerfG die betreffenden Entscheidungen des OVG jedoch aufgehoben und die Sachen zurückverwiesen. Dabei hat es maßgeblich darauf abgestellt, dass eine für das OVG entscheidende Änderung des 8 Abs. 7 Satz 2 Kommunalabgabengesetz, die zum 01.02.2004 in Kraft getreten ist, in den Fällen der Klägerinnen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verletze. Nach der Auslegung der Altfassung der Vorschrift durch das OVG für das Land Brandenburg (LKV 2001, 132) hätten die Klägerinnen zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung darauf vertrauen dürfen, nicht mehr zu einem Anschlussbeitrag herangezogen werden zu können.
OVG sieht sich an Feststellung der Verfassungswidrigkeit gebunden
Das OVG hat jetzt die Anschlussbeitragsbescheide aufgehoben. Das Gericht habe damit in einem Fall die Konsequenz aus der verfassungsrechtlichen Sicht des BVerfG gezogen (OVG 9 B 1.16). Im anderen Fall (OVG 9 B 43.15) habe der Senat zwar Zweifel daran, ob die Klägerin unter dem Blickwinkel des Zeitpunkts des Anschlussvorteils überhaupt zu der Gruppe von Grundstückseigentümern gehöre, denen nach den Entscheidungsgründen des BVerfG Vertrauensschutz gegenüber der Gesetzesänderung zustehe. Das OVG habe sich insoweit aber daran gebunden gesehen, dass das BVerfG in seinem Entscheidungstenor ausdrücklich die Verfassungswidrigkeit des Anschlussbeitragsbescheides festgestellt hat.
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Berlin-Brandenburg
- Urteil vom 11.02.2016
- OVG 9 B 1.16; OVG 9 B 43.15
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OVG Berlin-Brandenburg hebt nach BVerfG-Entscheidung Anschlussbeitragsbescheide auf. beck-aktuell, 12.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180851)



