Psychologe muss Psychologie studiert haben

Zitiervorschlag
Psychologe muss Psychologie studiert haben. beck-aktuell, 27.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172541)
Ein Anbieter berufsbegleitender Weiterbildungslehrgänge darf diese Lehrgänge nicht mit dem Erlangen der Berufsbezeichnung "Betriebspsychologe (FH)", "Organisationspsychologe (FH)" oder "Kommunikationspsychologe (FH)" bewerben, wenn die entsprechende Weiterbildung nicht auf ein Hochschulstudium der Psychologie der Teilnehmer aufbaut. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 21.07.2016 entschieden (Az.: 6 U 16/15).
"Hochschul-Zertifikat" für Absolventen
Der Kläger ist ein aus Psychologen bestehender Verein zur Förderung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder. Die Beklagte betreibt eine Einrichtung für Weiterbildung und bietet berufsbegleitende Weiterbildungen an. Sie wird dabei in Zusammenarbeit mit einer Fachhochschule des Mittelstands tätig. Nach Abschluss der Lehrgänge erhalten die Absolventen ein "Hochschul-Zertifikat" mit dem Titel eines Betriebs-, Organisations- oder Kommunikationspsychologen (FH). Der Kläger wirft der Beklagten vor, dass sie mit ihrer Werbung den Anschein erweckt, die Absolventen ihrer Kurse dürften diese Berufsbezeichnung auch ohne vorheriges Psychologiestudium führen. Er hält dies für unzulässig. Das Landgericht Lübeck hat der Klage in erster Instanz stattgegeben und die Beklagte verurteilt, die Werbung mit diesen Berufsbezeichnungen zu unterlassen.
OLG: Bezeichnung als "...-Psychologe (FH)" ohne Absolvierung eines Psychologiestudiums irreführend
Das OLG Schleswig hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Die Beklagte handele wettbewerbswidrig, weil ihre Werbung mit den Berufsbezeichnungen Betriebs-, Organisations- oder Kommunikationspsychologe (FH) irreführend sei. Sie erwecke gegenüber den Lehrgangsinteressenten den Eindruck, dass diese sich nach Abschluss des Lehrgangs auch dann als "...-Psychologe (FH)" bezeichnen dürfen, wenn sie vorher kein Psychologiestudium absolviert haben. Das sei aber nicht so, betont das OLG. Denn das Führen des Titels "...-Psychologe (FH)" ohne vorheriges Studium würde zu einer Täuschung der Verbraucher führen. Jedenfalls ein erheblicher Teil der durchschnittlich informierten Verbraucher erwarte auch noch in der heutigen Zeit, dass ein Psychologe eine universitäre Grundausbildung im Studienfach Psychologie durchlaufen hat. Psychologie gelte bis heute als universitäre Wissenschaft und ein Psychologe als jemand, der die notwendigen Kenntnisse in einer akademischen Ausbildung erworben hat. Von einem Psychologen werde mehr erwartet als langjährige Erfahrung in Bereichen, in denen "Psychologie" gefragt ist.
Zusatz "(FH)" verstärkt Irreführung noch
Daran ändere sich auch nichts dadurch, dass es mittlerweile "Hunde-" oder "Pferde-Psychologen" gibt, so das OLG Schleswig weiter. Denn von diesen erwarte niemand ernsthaft, dass sie ein Psychologiestudium absolviert haben. Auch der Zusatz "(FH)" sei nicht geeignet, die Irreführung zu verhindern, sondern verstärke diese noch. Aus diesem gehe nämlich nicht hervor, dass der Lehrgangsteilnehmer bei einer Fachhochschule nur eine Weiterbildung durchlaufen und seine eigentliche Ausbildung andernorts erworben hat. Vielmehr werde der Eindruck erweckt, der Titel beruhe auf einem bei einer Fachhochschule absolvierten Studium zum "...-Psychologen".
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Schleswig
- Urteil vom 21.07.2016
- 6 U 16/15
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Psychologe muss Psychologie studiert haben. beck-aktuell, 27.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172541)



