Werbung mit in Internet veröffentlichtem Testergebnis zulässig

Zitiervorschlag
Werbung mit in Internet veröffentlichtem Testergebnis zulässig. beck-aktuell, 10.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189446)
Es ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Händler mit einem Testergebnis wirbt, das nur im Internet veröffentlicht ist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden und dies mit der weiten Verbreitung des Internets begründet, die für einen leichten Zugang zu einem dort veröffentlichten Testergebnis selbst für Personen ohne eigenen Internetsanschluss sorge (Urteil vom 31.07.2015, Az.: 6 U 64/15).
Wettbewerbsverband klagte auf Unterlassung
Ein Händler hatte in einem Bestellmagazin für einen Staubsauger geworben und pries diesen mit dem Testergebnis "sehr gut" an. Als Fundstelle für das Testergebnis nannte er ein Internetportal. Der Kläger, ein Wettbewerbsverband, forderte den Händler auf, die Werbung zu unterlassen. Er vertrat die Auffassung, dass die Bezugnahme auf ein im Internet veröffentlichtes Testergebnis wettbewerbswidrig sei. Der Händler weigerte sich, die Werbung einzustellen, weswegen der Wettbewerbsverband ihn vor dem Landgericht Oldenburg auf Unterlassung in Anspruch nahm.
Klage zunächst erfolgreich
Das LG gab dem Wettbewerbsverband Recht und führte zur Begründung aus, dass der Hinweis allein auf eine Fundstelle im Internet unzulässig sei. Der Verbraucher müsse die Möglichkeit haben, anhand der Fundstelle das Testergebnis auch ohne Internet nachlesen zu können.
OLG erlaubt Werbung
Die dagegen von dem Händler eingelegte Berufung vor dem OLG Oldenburg hatte Erfolg. Der Händler dürfe mit dem Testergebnis werben, entschieden die Richter unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils. Nach dem UWG sei die Werbung mit einem Testergebnis zulässig, wenn der Verbraucher deutlich auf die Fundstelle hingewiesen werde und leicht auf das Testergebnis zugreifen könne.
Internet gewährleistet erforderlichen "leichten Zugriff" auf Testergebnis
Ein leichter Zugriff sei grundsätzlich auch auf ein im Internet veröffentlichtes Testergebnis möglich. Das Internet sei in weiten Bevölkerungskreisen verbreitet. Ihm komme eine immer größere gesellschaftliche Bedeutung zu. Ein Verbraucher könne sich selbst dann ohne große Mühe Zugang zum Internet verschaffen, wenn er über keinen eigenen Anschluss verfüge. Ihm werde dabei nicht mehr abverlangt, als wenn er sich ein in einer Zeitschrift veröffentlichtes Testergebnis besorgen müsste.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Oldenburg
- Urteil vom 31.07.2015
- 6 U 64/15
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Werbung mit in Internet veröffentlichtem Testergebnis zulässig. beck-aktuell, 10.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189446)



