Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
OLG Oldenburg

TelDaFax-Insolvenzverwalter klagt erfolgreich gegen Netzbetreiber

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Droht ein Gläubiger nach Presseberichten über eine schwere wirtschaftliche Krise bei unpünktlicher Zahlung mit der Kündigung der Geschäftsbeziehung und ist er zudem nicht mehr bereit, Vorleistungen zu erbringen, so ist davon auszugehen, dass er Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hat. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 23.07.2015 hervor, mit dem es der Klage des Insolvenzverwalters des Billigstromanbieters TelDaFax gegen einen Netzbetreiber aus dem Landkreis Osnabrück auf Zahlung von rund 38.000 Euro stattgegeben hat (Az.: 1 U 94/14, nicht rechtskräftig).

Insolvenzverwalter: Betrag muss in Insolvenzmasse zurückgezahlt werden

Die TelDaFax Energy GmbH ist Teil der TelDaFax-Gruppe, die bis Mitte 2011 mehrere hunderttausend Kunden im gesamten Bundesgebiet mit Strom und Gas belieferte. Sie lockte mit günstigen Preisen und expandierte stark. Im Herbst 2011 wurde über das Vermögen der TelDaFax-Gruppe das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Summe in Höhe von 38.000 Euro hatte der Netzbetreiber in der Zeit von Dezember 2010 bis April 2011 von TelDaFax dafür erhalten, dass er TelDaFax-Kunden auftragsgemäß mit Strom und Gas beliefert hatte. Der Insolvenzverwalter vertrat die Auffassung, dass der Netzbetreiber diesen Betrag in die Insolvenzmasse zurückzahlen müsse, und stützte sich dabei auf die Insolvenzordnung. Danach können Zahlungen, die ein Unternehmen vornimmt, um seine Gläubiger zu benachteiligen, zurückgefordert werden, wenn der Empfänger die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Gläubigerbenachteiligung erkennt. Das Landgericht Osnabrück (Az.: 4 O 2697/13) wies die Klage ab und entschied, dass der Netzbetreiber die drohende Zahlungsunfähigkeit von TelDaFax nicht erkannt habe.

Drohendes Ausfallrisiko für Netzbetreiber ersichtlich

Die Berufung des Insolvenzverwalters hatte Erfolg. Das OLG gab der Klage statt. Zur Begründung führte es aus, dass TelDaFax spätestens im Herbst 2010 gewusst habe, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen könne. Spätestens im Dezember 2010 habe auch der beklagte Netzbetreiber die (drohende) Insolvenz des Unternehmens erkannt und realisiert, dass nicht mehr alle Gläubiger ihr Geld erhalten würden. Die Gesellschaft sei schon in den Monaten zuvor wiederholt in Zahlungsverzug geraten und habe mehrfach gemahnt werden müssen. Beginnend mit dem Monat Oktober 2010 seien dem Netzbetreiber zudem Presseberichte über eine schwere wirtschaftliche Krise der TelDaFax-Gruppe bekannt geworden. Im Dezember 2010 habe der Netzbetreiber deswegen den Druck erhöht und TelDaFax für den Fall, dass in Zukunft nicht pünktlich gezahlt werde, mit der fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung gedroht. Der Netzbetreiber sei ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr bereit gewesen, Vorleistungen zu erbringen. Dies unterstreiche, so das Berufungsgericht, dass er sich des (drohenden) Ausfallrisikos voll bewusst gewesen sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.