Tausch eines gewonnenen Weltraumflugs gegen Auto bleibt bestehen

Zitiervorschlag
Tausch eines gewonnenen Weltraumflugs gegen Auto bleibt bestehen. beck-aktuell, 16.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180696)
Die Berufung des Klägers im Streit um den Eintausch eines gewonnenen Weltraumflugs ist erfolglos geblieben. Er kann den Gutschein für den Gewinn nicht mehr zurückverlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Beschluss vom 08.01.2016 entschieden und damit die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt (Az.: 12 U 57/15).
Sachverhalt
Der Kläger hatte bei einem Gewinnspiel einen Gutschein für einen Weltraumflug gewonnen und diesen an die Beklagte weitergegeben. Vor dem Landgericht begehrte er die Verurteilung der Beklagten zur Rückgabe des Gutscheins im Gegenzug zur Herausgabe eines Fahrzeuges, das er im Tausch gegen den Gutschein erhalten habe. Er stützte die Klage darauf, dass die Beklagte ihre Verpflichtungen aus dem Tauschgeschäft nicht in vollem Umfang erfüllt habe. Nach der Tauschvereinbarung habe die Beklagte weitere Gegenstände als Gegenleistung für den Gutschein liefern sollen, die sie schuldig geblieben sei.
OLG: Keine Anhaltspunkte für Unrichtigkeit erstinstanzlicher Entscheidung
Das Landgericht wies die Klage ab, weil im Ergebnis der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden konnte, dass die Beklagte als Gegenleistung für den Weltraumflug mehr geschuldet habe als das bereits an den Kläger übergebene Fahrzeug. Der Kläger legte Berufung ein und machte geltend, das Landgericht sei aufgrund unzulänglicher Beweiserhebung und Beweiswürdigung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Vereinbarung einer umfangreicheren Gegenleistung nicht feststellbar sei. Dem ist das Gericht nicht gefolgt und hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Es gebe keine Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung des Landgerichts.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Naumburg
- Beschluss vom 08.01.2016
- 12 U 57/15
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