Prügelei kommt jungen Schläger teuer zu stehen

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Prügelei kommt jungen Schläger teuer zu stehen. beck-aktuell, 03.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172241)
Ein junger Schweizer muss dem Opfer eines brutalen Angriffs 120.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Als 17-jähriger Schüler hatte er den Passanten während einer Klassenfahrt in München zusammengeschlagen. Das Münchener Oberlandesgericht verpflichtete den Schläger am 02.08.2016 zudem, mögliche künftige Schäden zu begleichen (Az.: 18 U 3489/15). Der schwer verletzte Geschäftsmann aus Ratingen in Nordrhein-Westfalen hatte 250.000 Euro gefordert.
Deformiertes Gesicht und Störungen der Wahrnehmungsfähigkeit
Der Fall hatte im Sommer 2009 bundesweit Aufsehen erregt. Drei Mitglieder einer Schweizer Schülergruppe auf Klassenreise griffen den Mann in der Münchener Innenstadt grundlos an und zertrampelten ihm das Gesicht. Dessen linke Hälfte wurde deformiert. Die Folge waren drei Operationen zur Wiederherstellung des Gesichts. Zudem setzten Ärzte ein dauerhaftes Implantat am linken Ohr ein und führten mehrere Zahnkorrekturen durch. Trotz ärztlicher Kunst blieb eine leichte Schwerhörigkeit zurück. Der heute 53-Jährige leidet an Störungen des Nervensystems und der Wahrnehmungsfähigkeit.
Haupttäter wegen versuchten Mordes verurteilt
Den Haupttäter hatte das Münchener Landgericht wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt, die er zu zwei Dritteln verbüßte. In der Berufungsverhandlung des Entschädigungsverfahrens war er der einzige Beklagte. Mit einem der Mittäter hatte der Versicherungskaufmann sich auf Zahlung einer fünfstelligen Summe geeinigt. Der Haupttäter lehnte einen Vergleich ab.
Folgenschwerer brutaler Angriff ohne Anlass
Die geforderten 250.000 Euro schienen dem Berufungsgericht aber unrealistisch, wie die Vorsitzende Richterin schon in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben hatte. Ein Schmerzensgeld von 120.000 Euro sei "erforderlich, aber auch ausreichend", heißt es in der Urteilsbegründung. "Schmerzensgelderhöhend" habe sich insbesondere ausgewirkt, dass der Kläger "ohne jeden Anlass hinterrücks überfallen" wurde und die Täter dem wehrlos am Boden liegenden Opfer "mit überaus große Brutalität" schwerste Verletzungen zufügten. In der vorherigen Instanz hatte das LG dem Kläger lediglich 80.000 Euro zugebilligt. Laut Berufungsurteil war dieses Schmerzensgeld "im Hinblick auf die Brutalität der Tat und die Schwere der erlittenen Verletzungen deutlich zu gering". Revision gegen das neue Urteil wurde nicht zugelassen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- OLG München
- Urteil vom 02.08.2016
- 18 U 3489/15
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