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OLG Koblenz bestätigt drei Jahre Haft für früheren rheinland-pfälzischen Kommunalpolitiker

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Die Verurteilung des früheren rheinland-pfälzischen Kommunalpolitikers und Ex-Firmenchefs Gerhard S. unter anderem wegen Betruges in 40 Fällen und Insolvenzverschleppung zu drei Jahren Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Seine Revision hatte keinen Erfolg. Trotz einer weiteren Teileinstellung hat das Oberlandesgericht Koblenz das Strafmaß aufgrund der verbleibenden Taten bestätigt (Beschluss vom 04.01.2016, Az.: 2 OLG 4 Ss 198/15).

Angeklagter betrog unter anderem Förderbank KfW um 1,1 Millionen Euro

Das Wirtschaftsschöffengericht Koblenz hatte den Angeklagten, der jahrelang auch kommunalpolitisch tätig war, am 18.02.2015 wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs in 40 Fällen, Urkundenfälschung, Bankrotts in zwei Fällen und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten in elf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Er hatte als Chef seines Unternehmens unter anderem die Förderbank KfW um 1,1 Millionen Euro betrogen. Das Landgericht hatte im Berufungsverfahren das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs der Urkundenfälschung eingestellt.

OLG: Trotz weiterer Teileinstellung keine Reduzierung der Haftstrafe

Das OLG hat darüber hinaus das Verfahren auch insoweit eingestellt, als der Angeklagte wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in elf Fällen verurteilt worden ist. Trotzdem verblieb es bei der Freiheitsstrafe von drei Jahren, die das Wirtschaftsschöffengericht verhängt hatte. Denn für die verbleibenden Betrugstaten sowie die Verurteilung wegen Bankrotts und Insolvenzverschleppung seien 21 Einzelfreiheitsstrafen, unter anderem Einzelstrafen  von zwei Jahren und sechs Monaten, elf Monaten, dreimal zehn Monate und fünfmal neun Monate verhängt worden, sodass die Teileinstellung des Verfahrens nicht zur Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von weniger als drei Jahren habe führen können, so das OLG.