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OLG Hamm

Mietwagenkosten - Aus Fraunhofer und Schwacke wird ʺFrackeʺ

Orte des Rechts

Ist zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall der angemessene Normaltarif zu schätzen, ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm vorzugswürdig, den Mittelwert aus der "Schwacke-Liste" und dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel als Schätzungsgrundlage heranzuziehen. Für diesen habe sich der Name "Fracke" herausgebildet (Urteil vom 18.03.2016, Az.: 9 U 142/15, BeckRS 2016, 06157).

Streit um Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Der Kläger war nach links abgebogen und im Kreuzungsbereich mit dem entgegenkommenden Pkw des Beklagten kollidiert, der unter Befahren einer Sperrfläche in den Kreuzungsbereich eingefahren war. Das OLG nahm aufgrund des verbotswidrigen Befahrens der Sperrfläche eine 70%ige Haftung des Beklagten an, während der Kläger, der als Linksabbieger den im Gegenverkehr befindlichen Beklagten nicht habe passieren lassen, 30% seines Schadens selbst tragen müsse. Die Gesamtschadenshöhe betrug etwa 11.250 Euro. Darin enthalten waren Mietwagenkosten in Höhe von 828 Euro.

OLG: Normaltarif mittels ʺFrackeʺ zu schätzen

Das OLG sah die angefallenen Mietwagenkosten von 828 Euro als ersatzfähig an, so dass der Kläger auf der Grundlage einer 70%igen Haftungsquote Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt etwa 7.900 Euro habe. Da der Kläger nicht konkret nachgewiesen habe, dass er beim Anmieten des genutzten Ersatzfahrzeugs dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügt habe, sei der Normaltarif zu schätzen. Bei der obergerichtlich umstrittenen Frage, auf welche Marktpreiserhebung  (Schwacke-Liste, Fraunhofer-Marktpreisspiegel) abzustellen sei, gibt das OLG der Mittelwertlösung ʺFrackeʺ den Vorzug. Da die unterschiedlichen Erhebungsmethoden beider Auswertungen Vor- und Nachteile hätten, hält es das OLG für sachgerecht, keine der Listen isoliert heranzuziehen, sondern auf ihren Mittelwert abzustellen.

Geringfügig höhere Mietwagenkosten zu ersetzen

Im vorliegenden Fall sei nach der ʺSchwacke-Listeʺ ein Tarif von 1.142,52 Euro und nach dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel ein Wert von 490,51 Euro zu ermitteln. Der Mittelwert hieraus (816,52 Euro) weiche nur unerheblich von den angefallenen Mietwagenkosten (828 Euro) ab, so dass diese als ersatzfähig anzusehen seien.