Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
OLG Hamm

Keine Haftung der Beklagten im Verfahren um Umweltbelastungen am ʺEyller Bergʺ in Kamp-Lintfort

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Die auf Schadenersatz gerichtete Feststellungsklage einer Grundstückseigentümerin aus Kamp-Lintfort gegen die Betreiberin der ehemaligen Berghalde am ʺEyller Bergʺ hat keinen Erfolg. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 04.05.2016 hervor (Az.: 12 U 101/15). Die Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum war damit erfolgreich.

Revision nicht zugelassen

Im Unterschied zum LG Bochum (Az.: 3 O 454/10) konnte der Senat eine die zivilrechtliche Schadenersatzpflicht begründende Pflichtverletzung der Beklagten aus den zwischen den Parteien beziehungsweise ihren Rechtsvorgängern über die Grundstücksnutzung und den Betrieb der Berghalde abgeschlossenen Verträgen nicht feststellen. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen.