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OLG Frankfurt am Main verbietet R+V Versicherung Vertragsklauseln zum Rückkaufswert

Ein Etappenziel ist erreicht

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der R+V Versicherung mit Urteil vom 15.06.2016 untersagt, bestimmte Klauseln zur Beitragsfreistellung, zur Kündigung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen weiter zu verwenden oder sich auf diese zu berufen. Dies teilte die Verbraucherzentrale Hamburg, die den Versicherer verklagt hatte, am 26.07.2016 mit. Der Versicherer habe die Klauseln weiterhin in seinen Verträgen genutzt, obwohl der Bundesgerichtshof solche Klauseln bereits 2012 für unwirksam erklärt habe (Az.: 7 U 59/15).

BGH kippte 2012 mehrere Klauseln in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen

Der BGH hatte 2012 mehrere Klauseln in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, unter anderem zur Zillmerung von Abschlusskosten und zum Stornoabzug, gekippt. "Es ist eine Unverschämtheit, dass sich Versicherungskonzerne wie die R+V Versicherung trotz höchstrichterlicher Entscheidung querstellen und Jahre ins Land gehen, bis Verbraucher endlich zu ihrem Recht und Geld kommen", meinte Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die R+V Versicherung sei die derzeit letzte in einer langen Reihe von Versicherungsgesellschaften gewesen, von denen die Hamburger Verbraucherschützer auf dem Klageweg hätten einfordern müssen, was der BGH im Jahr 2012 entschieden habe.