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OLG Düsseldorf verurteilt 22-jährigen Deutschen wegen IS-Mitgliedschaft zu zweieinhalb Jahren Haft

Ein Etappenziel ist erreicht

Ein 22-jähriger deutscher Staatsangehöriger muss wegen seiner Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Das Urteil vom 01.10.2015 (Az.: III – 6 StS 1/15) ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

In Syrien im Umgang mit Waffen unterrichtet

Zur Überzeugung des OLG hielt sich der Angeklagte von Juli bis August 2014 für circa drei Wochen in Syrien auf und schloss sich dort der Terrororganisation IS an. In einem Ausbildungslager nahm er am Religionsunterricht teil und wurde im Umgang mit Waffen unterrichtet. Auch war er zumindest einmal bei Kampfhandlungen zugegen.

Angeklagter zeigte sich geständig

Im Rahmen der an zehn Tagen durchgeführten Hauptverhandlung wurden 13 Zeugen und ein Sachverständiger gehört. Bei der Strafzumessung hat das OLG vor allem auch berücksichtigt, dass sich der Angeklagte im Hinblick auf die Tatvorwürfe gegen Ende der Hauptverhandlung im Wesentlichen geständig gezeigt hat.