Gebühren für Ratenzahlungen unzulässig

Zitiervorschlag
Gebühren für Ratenzahlungen unzulässig. beck-aktuell, 14.02.2025 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/30586)
Die Verbraucherzentrale NRW hat einen besseren Schutz bei drohenden Stromsperren erstritten: Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf dürfen Energieversorger bei Zahlungsrückständen keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben.
Energieversorger seien verpflichtet, vor einer Stromsperre eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anzubieten, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Energieunternehmen NEW Niederrhein Energie und Wasser habe hierfür allerdings Gebühren erhoben. Dagegen habe man erfolgreich geklagt (Urteil vom 13.02.2025 – I-20 UKI 7/24), teilten die Verbraucherschützer mit.
Das Gericht ließ eine Revision des Urteils zu. NEW will die Begründung jetzt prüfen. "Sollte die Begründung und die darin enthaltene Auslegung der Gesetze nachvollziehbar sein, werden wir das Urteil selbstverständlich umsetzen", erklärte eine Sprecherin. Andernfalls wolle man Rechtsmittel einlegen, um das Urteil vom BGH überprüfen zu lassen.
Um Haushalte vor einer plötzlichen Stromsperre zu schützen, gebe es das Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung, so die Verbraucherschützer weiter. "Damit diese bezahlbar ist, müssen Energieversorger bei hohen Rückständen Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten anbieten." Die NEW hatte die Dauer laut Verbraucherzentrale jedoch auf zwölf Monate beschränkt. "Auch dies wurde vom OLG Düsseldorf untersagt."
- Redaktion beck-aktuell, bw
- dpa
- OLG Düsseldorf
- Urteil vom 13.02.2025
- I-20 UKI 7/24
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Gebühren für Ratenzahlungen unzulässig. beck-aktuell, 14.02.2025 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/30586)



