Landwirt haftet für tödliche Panikreaktion eines Pferdes

Zitiervorschlag
Landwirt haftet für tödliche Panikreaktion eines Pferdes. beck-aktuell, 23.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178751)
Ein Landwirt, der beim Bewässern seiner Ackerflächen auch eine daneben liegende Pferdeweide beregnet, verletzt eine Verkehrssicherungspflicht, wenn aufgrund des Wasserstrahls ein Pferd in Panik gerät und auf seiner Flucht einen tödlichen Unfall erleidet. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden (Urteil vom 14.03.2016, Az.: 20 U 30/13).
40.000 Euro Schadenersatz verlangt
Die Klägerin hatte 40.000 Euro Schadenersatz für ihre Stute begehrt, die sich beim Überspringen eines Weidezauns so schwer verletzt hatte, dass sie eingeschläfert werden musste. Das Tier war in Panik vor einem Wasserstrahl geflüchtet, der wie eine Treibhilfe gewirkt und die Flucht des Tieres ausgelöst hatte.
OLG bejaht Haftung des Landwirts
Das OLG Celle hat entschieden, dass der Beklagte für Schäden der Klägerin hafte, weil er vor Einschalten der Bewässerungsanlage nicht sichergestellt habe, dass der Wasserstrahl nicht auf die angrenzende Weide reicht. Mangelnde Kenntnisse über das übliche Fluchtverhalten eines Pferdes entlasteten ihn nicht. Er müsse sicherstellen, dass die Anlage nur das eigene Grundstück beregnet, anderenfalls handele er fahrlässig, so das OLG.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Celle
- Urteil vom 14.03.2016
- 20 U 30/13
Zitiervorschlag
Landwirt haftet für tödliche Panikreaktion eines Pferdes. beck-aktuell, 23.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178751)



