OLG Brandenburg hebt Bewährung von Horst Mahler auf

Zitiervorschlag
OLG Brandenburg hebt Bewährung von Horst Mahler auf. beck-aktuell, 25.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181881)
Der RAF-Mitbegründer und ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler muss möglicherweise ins Gefängnis zurück. Die Aussetzung seiner Haftstrafe zur Bewährung wurde aufgehoben, außerdem gibt es eine neue Anklage wegen Volksverhetzung gegen ihn. Das sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Brandenburg am 22.01.2016. Zuvor hatten die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" berichtet.
Vollzug war wegen Erkrankung ausgesetzt worden
Holocaust-Leugner Mahler hat seit 2009 in Brandenburg an der Havel eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust zu verbüßen. Allerdings ist der Vollzug im Juli 2015 wegen einer schweren Erkrankung Mahlers unterbrochen worden. Mahler ist am 23.01.2016 80 Jahre alt geworden. Eine positive Sozialprognose ist bei dem Extremisten nach Einschätzung des OLG für die Zukunft nicht zu erwarten.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- OLG Brandenburg
- Keine Angabe
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OLG Brandenburg hebt Bewährung von Horst Mahler auf. beck-aktuell, 25.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181881)



